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30.04.2011 - Polizeimeldungen, Verkehr, Kulturelles, Freizeit:

Maibaum-Transport - Hinweise der Polizei zur Mainacht

So nicht ! - gefährlicher Maibaum-Transport auf der Straße - (Foto: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg)

Eine Information der Kreispolizei Rhein-Sieg :  Was auf dem Foto links aussieht wie ein umgestürzter Baum auf der Straße, ist in Wirklichkeit ein gefährlicher Maibaum-Transport. Damit ein Maibaum sicher zum Festgelände oder an das Haus der Verehrten kommt, gibt es einige Regeln zu beachten. Insbesondere in den letzten Apriltagen und in der Mainacht wird die Polizei Maibaum-Transporter und deren verantwortliche Fahrer kontrollieren. Damit einher gehen auch flächendeckende Alkoholkontrollen.

Damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt, gibt die Polizei folgende Hinweise :

  • Fahrzeuge mit Ladung dürfen nicht höher als 4 Meter und nicht breiter als 2,55 Meter (PKW 2,50 Meter) sein.
  • Der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen. Nur ab einer Fahrzeughöhe von 2,50 Meter sind 50 cm nach vorne erlaubt.
  • Fahrzeug oder Zug samt Ladung dürfen nicht länger als 20,75 Meter sein.
  • Nach hinten darf der Maibaum höchstens 3 Meter hinausragen (bei Fahrtstrecken bis 100 km).
  • Ab einer Länge von über 1 Meter ist er mit einer 30 mal 30 Zentimeter großen roten Fahne oder einem entsprechenden Schild zu kennzeichnen.
  • Bei Dunkelheit oder wenn die Fahrzeugbeleuchtung verdeckt wird, ist für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen.
  • Finger weg vom Alkohol !
  • Der Transport von Personen auf Ladeflächen ist nicht erlaubt.
  • Für den Transport ist der Fahrer verantwortlich. Ob Schäden durch einen unsachgemäßen Transport durch die Versicherung gedeckt sind, ist fraglich. Unter Umständen stehen hohe Schadenersatzforderungen im Raum.

Besondere Gefahren ergeben sich für Fahrer von LKW oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen :

  • Die Fahrerlaubnisklassen T und L gelten nur für den landwirtschaftlichen Betrieb, nicht für das "Maibaumsetzen" oder gar den Personentransport. Wer es trotzdem tut, begeht eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis).
  • Wer auf der Ladefläche zusätzliche Sitzgelegenheiten montiert, braucht in der Regel eine andere Fahrerlaubnis und eine besondere Zulassung für das Fahrzeug. Auch hier droht ein Strafverfahren.
  • Es ist verboten, Personen auf der Ladefläche mitzunehmen. In der Mainacht 2010 kam es dabei zu zwei schweren Verkehrsunfällen in Niederkassel und Sankt Augustin. Das Feiern auf der Ladefläche ist lebensgefährlich.


 

 


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