29.12.2008 - Wetter, Gesundheit:
DRK-Wasserwacht warnt vor zu dünnen Eisschichten

Die Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes warnt davor, sich derzeit auf scheinbar zugefrorene Seen oder Flüsse im Rhein-Sieg-Kreis zu wagen. Wer dies tut, macht dies auf eigene Gefahr. Zum Eislaufen freigegeben ist nämlich keines der Gewässer im Kreis. Selbst der zugefrorene Gartenteich kann besonders für Kinder hochgefährlich sein. Aufgrund verschiedener Einflüsse kann das Eis an verschiedenen Stellen eines Gewässers unterschiedliche Dicke aufweisen. Bereits bei geringer Belastung können solche Eisflächen brechen. Es ist auch zu beachten, dass Schnee ein sehr schlechter Wärmeleiter ist und daher schneebedeckte Eisflächen meist dünner sind als schneefreie.
Ist eine Person in das Eis eingebrochen, zählt jede Sekunde. Die eisige Kälte des Wassers verursacht starke Schmerzen und lähmt die Gliedmaßen in wenigen Minuten. Um sich selbst aus dem eiskalten Wasser retten zu können, ist es daher wichtig, so schnell wie möglich zu handeln. Mobilisieren Sie alle geistigen und körperlichen Kräfte, um sich einen Weg zum Ufer oder zu tragfähigerem Eis zu bahnen.
Bei der Rettung eines im Eis eingebrochenen Menschen muss der Helfer bedenken, dass das offensichtlich nicht mehr ausreichend tragfähige Eis für den Helfer eine erhebliche Gefahr darstellt ! Er muss sich jedoch auch darüber im Klaren sein, dass sich der Eingebrochene wegen der einsetzenden Unterkühlung und der raschen Erstarrung seiner Glieder nur kurze Zeit an der Oberfläche halten kann und daher höchste Eile geboten ist.
Der rechtzeitige Notruf ist eine der wichtigsten Maßnahmen. Die Wasserwacht ist als Teil des Rettungsdienstes über die Notrufnummer 112 rund um die Uhr erreichbar. Über die Rettungsleitstellen wird alles Notwendige in die Wege geleitet, um so schnell wie möglich mit den richtigen Hilfsmitteln zur Hilfe zu eilen. Bis zum Eintreffen der Hilfskräfte kann versucht werden, dem eingebrochenen Menschen vom Ufer aus Hilfe zu leisten. Sei es durch zuwerfen eines Seils, einer Hundeleine oder ähnlichen Gegenständen.
Aus eiskaltem Wasser gerettete Personen sind meist mittel bis stark unterkühlt ! Der Gerettete darf keinesfalls stark bewegt werden oder Wärme zugeführt bekommen. Dies kann zum Aussetzen der lebenserhaltenden Körperfunktionen und damit zum Tod führen. Daher : Körper flach lagern, nicht unnötig bewegen, Zustand des Geretteten überwachen und Person betreuen ! Bei einem Aussetzen von Atmung / Puls sind selbstverständlich lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten (Herz-Lungen-Wiederbelebung).
Beachten Sie bei einem Notruf immer die "fünf W":
Was ist passiert ?
Wo ist es passiert ?
Wieviele Personen sind betroffen ?
Welche Verletzungen / Erkrankungen sind vorhanden ?
Warten Sie auf Rückfragen
Das Gespräch wird immer von der Rettungsleitstelle beendet.
(Quelle : Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes Rhein-Sieg)