31.10.2012 - Polizeimeldungen, Vermischtes, Jugend, Freizeit:
Halloween - Polizei warnt vor juristischen Konsequenzen

Eine Information der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg : Geister, Vampire und Monster, die "Gib mir Süßes, sonst gibt es Saures" rufen, sind in der Halloween-Nacht unterwegs. In schwarzen Kostümen im Schutze der Dunkelheit gefährden sich Kinder und Jugendliche nicht selten selbst, manche begehen sogar schwerwiegende Straftaten, die massive rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Damit die Gruselnacht nicht zum Alptraum wird, hier einige Tipps Ihrer Polizei. Sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber :
- Sollten Kinder und Jugendliche durch die Straßen ziehen ist es wichtig, dass sie von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden. Hier helfen Taschenlampen oder Reflektoren an der Kleidung. Stark befahrene Straßen sollten grundsätzlich vermieden werden.
- Wer Kanaldeckel entfernt und auf die Straße wirft, kann wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr belangt werden. Werden hierbei Menschen verletzt, kommen zudem hohe Schmerzensgeld-Forderungen und Schadensersatz-Ansprüche auf die Täter und gegebenenfalls auch auf die Eltern zu.
- Auch Mülltonnen oder andere Gegenstände haben nichts auf der Straße zu suchen. Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Verbringen von Gegenständen in den öffentlichen Straßenverkehr, wenn dadurch der Verkehr erschwert oder gefährdet wird.
- Stein- oder Eierwürfe auf fahrende Fahrzeuge können schwerwiegende Verkehrsunfälle verursachen. Die finanziellen Folgen können schnell tausende von Euros kosten.
- Wer fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört, muss mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung rechnen. Vandalismus, Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Diebstahl sind auch in der Halloween-Nacht keine Kavaliersdelikte. Schadensersatz, Schmerzensgeld und strafrechtliche Konsequenzen führen oft zu einem bösen Erwachen.
Eltern sollten ihren Kindern unbedingt den Unterschied zwischen einem eher harmlosen Streich und einer schwerwiegenden Straftat klarmachen. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr Kommissariat Verkehrsunfall-Prävention / Opferschutz, Telefon-Nummer 02241 /5413970 oder -71.






