27.04.2012 - Polizeimeldungen, Verkehr, Recht:
Die Kreispolizei gibt Tips zum Transport von Maibäumen

Eine Information der Polizei des Rhein-Sieg-Kreises : Nach wie vor stellen die Mainacht und die Stunden davor eine besonders problembehaftete Zeit dar. Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten durch den Transport eines Maibaums, Körperverletzungs- und Eigentumsdelikte, aber auch ein erhöhtes Unfallrisiko aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit und Alkohol oder Drogenkonsum gehören zu den typischen Gefahren.
Beim Transport eines Maibaumes oder dem Feiern auf Anhängern hört man oft die Argumentation, es handelt sich doch um eine örtliche Brauchtums-Veranstaltung. Doch dies ist gefährlich. Diese "Privilegien" unterliegen strengen Richtlinien, über die man sich genau informieren sollte. Damit es nicht zu teuren Überraschungen kommt, gibt die Polizei folgende Hinweise :
- Wer in den Wald geht und Bäume wild schlägt, macht sich des Diebstahls und der Sachbeschädigung schuldig. Damit es bei Kontrollen zu keinen Missverständnissen kommt, sollte die Quittung des Forstamtes mitgeführt werden.
- Fahrzeuge mit Ladung dürfen nicht höher als 4 Meter und nicht breiter als 2,55 Meter (PKW 2,50 Meter) sein.
- Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen. Nur ab einer Fahrzeughöhe von 2,50 Meter sind 50 cm nach vorne erlaubt.
- Nach hinten darf der Maibaum höchstens 3 Meter hinausragen (bei Fahrtstrecken bis 100 km). Ab einer Länge von über 1 Meter ist dieses mit einer 30 mal 30 Zentimeter großen roten Fahne oder einem entsprechenden Schild zu kennzeichnen.
- Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 Meter sein.
- Bei Dunkelheit ist für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen.
- Das Kennzeichen darf nicht verdeckt werden.
- Es ist verboten, Personen auf Zugmaschinen ohne Sitzgelegenheit oder auf der Ladeflächen von Anhängern mitzunehmen. Aus einem zulassungsfreien landwirtschaftlichen Anhänger kann dann ein zulassungspflichtiger Anhänger werden. Straftaten nach dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Kraftfahrzeugsteuergesetz könnten dann einschlägig sein.
- Der verbotene Personentransport auf Ladeflächen kann dazu führen, dass die vorhandene Fahrerlaubnis nicht mehr ausreicht. Fahren ohne oder mit der "falschen" Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Es drohen empfindliche Geldstrafen und Punkte in Flensburg.
- Ein besonderes Augenmerk gilt auch alkoholisierten Fahrern oder Fahren unter Drogeneinfluss im Vorfeld oder im Anschluss an die Maifeier.
- Für Schäden beim Transport ist der Fahrer verantwortlich. Ob Schäden durch einen unsachgemäßen Transport durch die Versicherung gedeckt sind, ist fraglich. Unter Umständen stehen hohe Regressforderungen im Raum.






