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- Gefahrenstelle : Der Verkehr in Richtung Donrath wird auf die Gegenspur gezwungen
Verkehrsgefährdende Baustellen-Beschilderung bei Kreuznaaf
Die Beschilderung der Baustelle der Bundesstraße 484 in Donrath lässt weiterhin zu wünschen übrig. Eine aktuell erweiterte Absperrung nahe Kreuznaaf stößt auf besonderes Unverständnis und wird als amtliche Verkehrsgefährdung eingestuft.
Schon im August 2024 war ein Sperrgitter auf der Fahrbahn der B 484 aufgestellt worden, um den Durchgangsverkehr aus Donrath herauszuhalten. Ein Durchfahrtverbot für auswärtige Verkehrsteilnehmer/innen ließ sich damals aber nicht aufrechterhalten.

- Zuvor war ein Passieren des Verkehrs beider Fahrtrichtungen möglich - (Archivfoto von 2024)
Nach kurzer Zeit war das Sperrgitter, das den Verkehr ohnehin auf eine Sperrfläche zwang, sogar so weit in Richtung Straßenmitte versetzt worden, daß man fast bis auf die Gegenspur ausweichen musste, um es zu umfahren. Nach entsprechender Kritik wurde es damals wieder auf die ursprüngliche Position zurückversetzt.
Nun aber wurde das Sperrgitter um ein zweites Gitter und eine zusätzliche Warnbake ergänzt, so daß die eigentliche Fahrspur nach Süden und auch die Sperrfläche in der Fahrbahnmitte blockiert sind. Der Verkehr in Richtung Donrath muss somit zwingend die Gegenspur befahren, um das Hindernis zu passieren. Dabei stellt dieser Weg - abgesehen von direkten Anliegern der Straße 'Am Hollenberg' - die derzeit einzige legale Zufahrt nach Donrath dar !
Erschwerend kommt hinzu, daß die Sperrgitter durch den Kurvenverlauf zumindest den Fahrern/innen flacher PKW - von beiden Fahrtrichtungen aus - die Sicht auf den jeweiligen Gegenverkehr weitgehend versperren. Das bislang gewohnte zügige Umfahren der schmaleren Absperrung kann so schnell zu gefährlichen Begegnungen führen - eine Frontalkollision muss als nicht unwahrscheinlich bezeichnet werden.
Fraglich ist auch, ob das nun ausgeschilderte generelle Durchfahrtverbot - außer für Anlieger - überhaupt rechtmäßig ist. Auf den vorherigen Hinweistafeln an der B 484 aus Richtung Overath, darunter am Abzweig der Umleitungsroute bei Wahlscheid, ist nämlich weiterhin lediglich ein Durchfahrtverbot für LKW (amtlich "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen") für den Bereich Donrath ausgewiesen. (cs)

- Die für Donrather/innen notwendige Passage der Absperrung ist ohne Benutzung der Gegenspur nicht mehr möglich

