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Absperrung der Bundesstraße 484 an der Donrather Kreuzung

Umleitung der B 484-Baustelle wurde nicht ausgeschildert

Gestern begannen die Arbeiten zur finalen Asphaltierung des ersten Bauabschnitts der Bundesstraße 484 zwischen der Donrather Kreuzung und der Ampelkreuzung mit Donrather Straße und Pappelallee. Die ersten beiden Tage sind Fräsarbeiten angesetzt. Die alten Asphaltschichten, teils auch vor kurzem ergänzte Bereiche, werden bis zu einer Tiefe von 12 bis 13 Zentimetern abgefräst, um im Anschluß die neuen Schichten inclusive einer Decke aus "Flüsterasphalt" aufzubringen.

Am ersten Tag wurde bereits der komplette Abschnitt zwischen den Einmündungen der Pappelallee und der Straße `Zur Burghart' abgefräst. Neben mechanischen Fräsen ist im Bereich der Bushaltestellen und an Bordsteinkanten auch Handarbeit mit dem Presslufthammer notwendig. Derzeit liegt man im Zeitplan, wenn nicht sogar schon vor der Planung.

Kritik ist allerdings an einem Bereich abseits der eigentlichen Baustelle notwendig :  Die Beschilderung der Umleitung, die von der Donrather Kreuzung über die Landesstraße 288 bis Pützrath, die Landesstraße 84 über Heppenberg, Scheiderhöhe, Oberscheid, Scheid und Weilerhohn bis Stumpf sowie die Kreisstraße 49 zurück zur Bundesstraße 484 verläuft, muss als katastrophal bezeichnet werden.

Von der Autobahn 3 kommend (links) und an der B 507 ausgangs des Jabachtals (rechts) ist jeweils eine Umleitung auf die Landesstraße 288 in Richtung Pützrath / Sülztal ausgewiesen, danach verliert sich ihre Spur

Der Verkehr, der von der Bundesstraße 507 aus dem Jabachtal kommt, wird vor der Ampel an der Einmündung der Hauptstraße mit einer Infotafel nebst Hinweis auf die Umleitung geradeaus auf die L 288 geschickt. Auch der von der Autobahn 3 auf die Donrather Kreuzung zufahrende Verkehr wird informiert, daß die Umleitung nach links auf die L 288 führt. Verkehrsteilnehmer/innen, die von der Hauptstraße aus Richtung Lohmar auf die B 507 und danach die Donrather Kreuzung treffen, erhalten dagegen keinerlei Informationen zu einer Umleitung.

Schon an der Kreuzung in Pützrath, wo die Umleitungsstrecke abzweigt, fehlt jeglicher Hinweis

Wer der Umleitung ab der Donrather Kreuzung über die Sülztalstraße folgt, wird auch völlig alleingelassen. Weder auf dem Abschnitt zwischen Donrath und Pützrath, noch an der dortigen Einmündung der L 84 gibt es Beschilderungen, daß die Umleitungsstrecke hier nach Scheiderhöhe abzweigt !  Wer als Ortsunkundige/r oder als vorab nicht über die Umleitungsroute Informierte/r auf eine Beschilderung vertraut, findet sich somit bald in Rösrath wieder. Es gibt zwar ein kleines Schild, dieses rührt aber von einer anderen Umleitung her (Höngesberg), ist zudem völlig zugewachsen und daher nicht erkennbar.

In Pützrath gibt es nur ein "verstecktes" Schild einer älteren innerörtlichen Umleitung

Wer - etwa durch vorzeitige grobe Kenntnis der Umleitung - dennoch der dafür vorgesehenen Strecke hinauf nach Scheiderhöhe folgt, wird dort in die Irre geführt. Am Ortseingang von Scheiderhöhe weisen gleich zwei Umleitungsschilder ("U1" und "U2") nach rechts in die Straße 'Im Hammersch'. Vor Ort kann man erleben, daß zahlreiche Fahrzeuge - überwiegend mit auswärtigen Kennzeichen - diesen Schildern folgen.

Schilder einer älteren Umleitung führten den Verkehr in Scheiderhöhe in die falsche Richtung

Das Problem ist, daß dieser Weg eine Sackgasse darstellt. An ihrem Ende bei Höngesberg ist die früher nach Kreuznaaf hinabführende Straße am Hang seit dem Erdrutsch im Februar 2022 aus Sicherheitsgründen für den Verkehr gesperrt. Dieses Verbotsschild wurde gestern zumeist ignoriert, so daß die Fahrzeuge im Tal über die Bogenbrücke wieder auf die B 484 trafen.

Am gestrigen Tag waren es aber nicht nur PKW, die diesen Weg - durch die Schilder in die Irre geleitet - befuhren. Eine Anliegerin berichtet von mehreren LKW, darunter sogar einem Sattelzug, und zwei oder drei Linienbussen, die die für den Verkehr gesperrte Strecke am Hang ebenfalls befuhren. Sie hatten nicht nur das allgemeine Durchfahrtsverbot missachtet, sondern auch die schon ältere Gewichtsbeschränkung auf maximal 3,5 Tonnen.

Auf der fälschlich ausgeschilderten, offiziell gesperrten Nebenstrecke herrscht dichter Verkehr

Im Tal angekommen, waren die Fahrer/innen mit der Belastungsgrenze der Bogenbrücke über die Agger von nur 12 Tonnen konfrontiert. Während die leichteren LKW sie dennoch befuhren, wendeten die Linienbusse und auch der Sattelzug, um die abbruchgefährdete und mit eindeutigen Schildern gesperrte Hangstraße erneut verbotswidrig - dieses Mal bergauf - zu befahren.

Am Folgetag waren die irreführenden Schilder umgelegt - ob von amtlicher Seite oder genervten Anwohnern, ist nicht bekannt

Während die - seit Beginn der Bauarbeiten in Donrath im vergangenen Jahr - von Wahlscheid aus eingerichtete Umleitung über die Landesstraße 84 in Südrichtung gut ausgeschildert ist, hat man die Beschilderung in Gegenrichtung offensichtlich völlig vernachlässigt - zum Leidwesen der Autofahrer/innen.

Im gesamten Verlauf der Landesstraße 84 wurde in Nordrichtung kein einziges korrektes Umleitungsschild aufgestellt. Weder an Abzweigungen wie an der kreuzenden Kreisstraße 39 bei Muchensiefen, noch bei Stumpf, wo man tatsächlich rechts abbiegen muss, um der Umleitung über die Kreisstraße 49 zurück ins Aggertal zu folgen, gibt es entsprechende Hinweise. Wer auf der L 84 fälschlich weiterfährt, gerät bei Durbusch aber in eine andere Baustelle.

Bei Stumpf zweigt die Umleitung von der L 84 auf die K 49 ab - Hinweisschider : Fehlanzeige

Da die Umleitungs-Beschilderungen bei nahezu allen größeren Straßenbaustellen der vergangenen Jahre unzureichend oder auch grob fehlerhaft waren, stellt sich eine Frage :  Warum wird die - oft von Fremdfirmen ohne Ortskenntnis ausgeführte - Beschilderung im Vorfeld der Straßensperrungen nicht überprüft ?  Im aktuellen Fall scheint dies wieder einmal nicht der Fall gewesen zu sein. (cs)

Auf der Umleitung in Richtung Süden schickt dieses "vergessene" Schild vor der Donrather Kreuzung den Verkehr auf den gesperrten Linksabbieger hin zur Donrather Ortsdurchfahrt !

 

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22. Juli 2025


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