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- Um den Fahrradverkehr sicherer zu führen, sollen die neun markierten Stellplätze auf der Hauptstraße entfallen
Radverkehr, Parkplätze und Tempolimit im Süden der Hauptstraße
Der Fahrradverkehr auf dem südlichen Abschnitt der Hauptstraße zwischen der Königsberger Straße und dem Kreisel am Auelsweg wird derzeit diskutiert, wobei die gewünschte Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer/innen, aber auch Fußgänger/innen im Mittelpunkt steht.
In Richtung Siegburg wird der Radverkehr derzeit über einen kombinierten Geh- und Radweg in Richtung Siegburg geführt, auch wenn er nicht entsprechend ausgeschildert ist. Bis vor einigen Jahren wurde der Radverkehr in Gegenrichtung über den gleichen Weg abgewickelt. Probleme gab es dabei jedoch, wenn die Zweiradfahrer/innen vor dem Auelsweg am Endes des Radwegs ankamen. Manche querten schon davor an verschiedenen Stellen die Hauptstraße, andere nutzten dafür verbotswidrig den Zebrastreifen vor dem Kreisverkehr. Beides führte zu Gefahrensituationen.
Vor rund sechs Jahren wurde der Rad-Begegnungsverkehr - somit das Befahren des Radwegs in Richtung Norden - ab der Einmündung der Königberger Straße vom Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung untersagt. Schilder weisen seither in Höhe der Ampelanlage an der Königsberger Straße auf das Ende des Radwegs in dieser Fahrtrichtung hin. 200 Meter später erlaubt ein weiteres Schild die Benutzung wieder.
Als Ersatz wurde ein Fahrrad-Schutzstreifen auf der Ostseite der Fahrbahn der Hauptstraße markiert. Von diesem ist das Einfädeln in den Kreisverkehr am Auelsweg weniger gefährlich. Das Problem der Querung - nun schon an der Ampel am Ortseingang notwendig - blieb allerdings bestehen. Außerdem ignorieren viele das Verbot und befahren den linksseitigen Radweg weiterhin in Richtung Norden - mit der alten Problematik an dessen Ende.
- Der Fahrrad-Schutzstreifen in Richtung Zentrum auf der Ostseite der Hauptstraße
Um Abhilfe zu schaffen, wurde ein Planungsbüro beauftragt, um bereits erarbeitete Planungsvarianten zu bewerten und Lösungsmöglichkeit für eine sicherere Verkehrsführung aufzuzeigen. Die Ergebnisse wurden vor kurzem in der Sitzung des städtischen Ausschusses für Bauen und Verkehr vorgestellt. Ferner wurde eine Verkehrszählung durchgeführt. Rund 13.000 Fahrzeuge nutzen die südliche Hauptstraße täglich, in Spitzenzeiten 950 bis 1.100 pro Stunde.
In Richtung Süden verbleibt es den Empfehlungen nach bei dem zunächst "getrennten Geh- und Radweg", im weiteren Verlauf ab Hausnummer 144 "gemeinsamen Geh- und Radweg", wobei aber dessen Benutzungspflicht aufgehoben werden soll. Fahrradfahrer/innen auf dem Weg in Richtung Siegburg dürfen dann also alternativ auch die Fahrbahn der Hauptstraße benutzen. Die dortige Parkmöglichkeit vor dem Imbiss (Hauptstraße 122) soll beibehalten werden. Die bislang maximal eine halbe Stunde lange Parkdauer sollte aber auf Kurzzeit-Parken für die Abholung von Speisen verringert werden.
- Vor dem Imbiss auf der Westseite der Straße soll Kurzzeitparken zulässig bleiben
In Gegenrichtung wurden Unzulänglichkeiten bei der derzeitigen Verkehrsführung festgestellt. So ist der bestehende Fahrrad-Schutzstreifen nur 1,25 Meter breit, nach künftigen Regeln muss er aber eine Mindestbreite von 1,50 Meter aufweisen, besser sogar 2 Meter. Dafür aber ist die Hauptstraße - zumindest stellenweise - zu schmal. Sie weist eine Fahrbahnbreite von 9,80 Meter, im mittleren Sektor des fraglichen Abschnitts von nur 8 Metern auf.
Problematisch ist eine Bushaltestelle in diesem Bereich, insbesondere aber die folgenden neun markierten Stellplätze für PKW am Fahrbahnrand. Der Fahrrad-Schutzstreifen wird derzeit um diese Parkplätze herumgeführt, allerdings ohne jeglichen Zwischenraum. Um sogenannte "Dooring-Unfälle" mit sich öffnenden Autotüren zu verhindern, sei zukünftig ein Sicherheitsabstand von 0,75 Meter notwendig. Auch wenn der Schutzstreifen an diesen Stellen auf nur 1,50 Meter verbreitert würde, verblieben dem restlichen Verkehr neben Stellplätzen, Zwischenraum und Schutzstreifen keine fünf Meter mehr - zu wenig für den Begegnungsverkehr.
- Der bisherige Fahrrad-Schutzstreifen führt - ohne Abstand - um die parkenden Autos herum
Die sieben Stellplätze vor den Mehrfamilienhäusern (Hauptstraße 117-121) müssten aus diesem Grund entfallen. Die beiden nördlich folgenden Stellplätze vor dem KFZ-Betrieb (Hauptstraße 113/115) könnten theoretisch beibehalten werden, wären aus Sicherheitsgründen aber ebenfalls nicht empfehlenswert. Auf dem Schutzstreifen ausscherende Radfahrer/innen würden vom Autoverkehr weiterhin zu dicht passiert, so die Befürchtung.
Als Ausweichmöglichkeit für Anwohner/innen wurde auf den kleinen Parkplatz am Kreisverkehr eingangs des Auelswegs verwiesen. Dieser ist allerdings heute schon oftmals - auch wenn er nicht wie derzeit als Baustofflager genutzt wird - voll besetzt, stellt somit nicht ansatzweise eine Alternative für neun entfallende Stellplätze dar. Um hier ein Dauerparken zu verhindern, soll dieser Parkplatz zukünftig bewirtschaftet werden, so aktuelle Überlegungen.
- Ein Teil der neun Stellplätze am Straßenrand, die ersatzlos entfallen sollen
Bei einem Wegfall der Parkplätze sieht die Planung für die Hauptstraße einen 3,50 Meter breiten Geh- und Radweg auf der Westseite sowie einen 2,10 Meter breiten Gehweg auf der Ostseite vor. Parallel dazu verliefe der 2 Meter breite Radfahr- beziehungsweise Schutzstreifen für den Verkehr in Richtung Norden. Dieser sollte mit entsprechenden Piktogrammen markiert und im Bereich von größeren Grundstücks-Ausfahrten rot eingefärbt werden.
Für den restlichen Fahrzeug-Begegnungsverkehr verblieben dann - je nach Straßenabschnitt - zwischen 6 Meter (im mittleren Streckenabschnitt) und 7,80 Meter. Im südlichen und nördlichen Teil des Streckenabschnitts würde der Radverkehr in Richtung Zentrum als zwei Meter breiter Radfahrstreifen (aufgrund durchgezogener Linie vom restlichen Verkehr getrennt), im schmaleren mittleren Sektor als ebenfalls zwei Meter breiter Fahrrad-Schutzstreifen (aufgrund unterbrochener Linie vom Verkehr überfahrbar) ausgestaltet.
Eine grundlegende Änderung betrifft auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Hauptstraße. Das derzeitige Tempo 50 erfordere eine Trennung von Rad- und Autoverkehr. Weil dies nicht möglich ist, soll es der Empfehlung nach auf dem 600 Meter langen Abschnitt zwischen Königsberger Straße und Auelsweg in beide Fahrtrichtungen auf 30 km/h verringert werden. Damit ergäbe sich die Situation, daß das zulässige Tempo bei der Ortsdurchfahrt von zunächst 30 km/h am Kreisverkehr Auelsweg auf 50 km/h und ab der Kirchstraße wieder auf 30 km/h wechseln würde.
Zusätzlich wurde der Knotenpunkt Hauptstraße / Königsberger Straße betrachtet. Hier müssen Fahrradfahrer/innen aus Richtung Siegburg über die Hauptstraße auf den Radfahrstreifen auf der anderen Fahrbahnseite geführt werden. Grundsätzlich sei eine - derzeit nicht vorhandene - zweite Querungsmöglichkeit für Fußgänger südlich der Einmündung sinnvoll. Beide Querungen sollten dann mit räumlich getrennten Furten für den Fuß- und den Radverkehr ausgestattet werden. Damit würde auch die Königsberger Straße besser an den Radverkehr angebunden.
- Südlich der Einmündung der Königsberger Straße soll eine weitere ampelgeregelte Furt für den Fuß- und Radverkehr über die Hauptstraße eingerichtet werden
Ein weiterer Vorschlag des Planungsbüros besteht darin, die Ampelschaltung so zu verändern, daß die Fußgänger/innen und querenden Radfahrer/innen eine eigene Grünphase erhalten, die auch die Furt über die Königsberger Straße einschließt. Alle drei Querungen hätten dann "Rundum-Grün", ohne vom abbiegenden Verkehr aus der Königsberger Straße gefährdet zu werden. "Doppel-Wartezeiten" für Fußgänger könnten so vermieden werden. Allerdings wäre eine solche "doppelte Querung" von Hauptstraße und Königsberger Straße bei zwei Furten über die Hauptstraße gar nicht mehr nötig.
Nachteil einer solchen Ampelschaltung wäre die Verschlechterung des Verkehrsflusses auf der Hauptstraße durch längere Wartezeiten oder kürzere Grünphasen. Die Qualitätsstufe würde sich in Richtung Siegburg morgens "von A auf B" verschlechtern, in Richtung Innenstadt tagsüber "von A oder B auf C", aus der Königsberger Straße morgens von "C auf D". Die "ausreichende Qualitätsstufe D" werde für den KFZ-Verkehr weiterhin erreicht". In den Morgenstunden, so die Aussage, wäre die Grünphase der Hauptstraße acht bis zehn Sekunden kürzer. Was dies im Vergleich zum Ist-Zustand bedeutet, konnte das Planungsbüro nicht angeben, man hatte die Detailzahlen nicht zur Sitzung mitgebracht und will diese nachliefern.
Im Februar und März 2024 hatte eine veränderte Ampelschaltung, die zudem nicht verkehrsabhängig war, für erhebliche Behinderungen an dieser Einmündung gesorgt, die tagsüber zu einer Staubildung auf der Hauptstraße führten. Der - soweit bekannt - nach einer Reparatur aufgetretene Fehler wurde später korrigiert. Er zeigte aber die möglichen negativen Auswirkungen von veränderten Ampelphasen.
- Die Spur für Linksabbieger zur Königsberger Straße soll hinter die Ampel verlegt werden
Um dem auf zwei Meter verbreiterten Radfahrstreifen auf der Ostseite der Hauptstraße Platz zu verschaffen, wäre eine Änderung der auf der Hauptstraße markierten Spur für Linksabbieger mit Ziel Königsberger Straße notwendig. Sie würde dann erst nach der Ampel markiert. Verkehrsteilnehmer/innen warten demnach bei Rotlicht auf der einzig verbliebenen (Geradeaus-)Fahrspur, um bei Grünlicht nach Passieren der Ampel auf eine kurze Linksabbieger-Spur zu wechseln.
Der städtische Ausschuss für Bauen und Verkehr nahm die Planung einstimmig zur Kenntnis, möchte aber in der nächsten Sitzung noch Details zur Ampelschaltung an der Königsberger Straße mit oder ohne "Rundum-Grün" für die Fußgänger-Furten vorgelegt bekommen und vergleichen. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen soll dann "unter Berücksichtigung der Haushaltslage und Förder-Möglichkeiten" vorbereitet werden. (cs)