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- In der Poststraße wurde die Einbahnstraßen-Regelung geändert
Neue Verkehrsregelungen in Poststraße, Birkenweg, 'Auf der Hardt'
Zur Verbesserung der Schulwegsicherung des Grundschul-, Gesamtschul- und Kindergarten-Standorts an der Hermann-Löns-Straße in Lohmar hatte die Stadtverwaltung verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Insbesondere die Verkehrssituation durch die sogenannten "Eltern-Taxis" stand dabei im Mittelpunkt (siehe dazu Bericht vom 07.03.2025 ). Im Laufe des März wurden die Änderungen umgesetzt, womit neue Durchfahrts-, Vorfahrts- und Parkregelungen einhergehen, aber auch eine Einbahnstraße teilweise aufgehoben wurde. Hier die Neuregelungen im Einzelnen :
- Parkplatz an der Bachstraße mit neuen Markierungen, hier noch im Baustellenbetrieb
Der Parkplatz an der Bachstraße vor dem Seniorenheim, der bislang rund 18 PKW in Queraufstellung Platz bot, wurde ummarkiert. Zwei - nun separat markierte - Stellplätze für Menschen mit körperlichen Einschränkungen verbleiben an alter Stelle in Querausrichtung. Zwei Linien parallel zur Bachstraße gliedern nun die restliche Parkfläche. Durch die Längsaufstellung haben hier nur noch acht PKW Platz.
Zur "Bringzeit" der Schulen morgens zwischen 7.15 Uhr und 9 Uhr ist ein eingeschränktes Halteverbot vorgesehen, so daß die Plätze als "Elternhaltestelle" nur für das Halten und Aussteigenlassen dienen. Den Rest des Tages über darf - wie gewohnt - mit Parkscheibe bis zu drei Stunden lang geparkt werden. Aufgrund der Kanalbaustelle in der Bachstraße steht der Parkstreifen momentan jedoch gar nicht zur Verfügung.
- Beschilderung der neuen "Elternhaltestelle" in der Poststraße
Eine zweite "Elternhaltestelle" wurde bereits in der Poststraße in Höhe des dortigen öffentlichen Parkplatzes eingerichtet. Die Beschilderung gibt jedoch keine Auskunft darüber, ob hier auf der Straße neben dem Gehweg gehalten werden soll oder die Schleife über den Parkplatz zu diesem Zweck genutzt werden soll. Schulkinder sollen von hier durch den Park der 'Villa Friedlinde' über die Fußgängerampel an der Bachstraße zur Hermann-Löns-Straße gehen.
- Von der Bachstraße (vorn) ist die Einfahrt in die Poststraße jetzt zulässig
Der Parkplatz an der Poststraße soll auch die weggefallenen Parkplätze an der Bachstraße kompensieren, die vielfach von Besucherinnen und Besuchern des Seniorenheims genutzt wurden. Da die Poststraße eine Einbahnstraße ist und das Anfahren von der Bachstraße aus einen Umweg verursacht, wurde die bisherige Einbahnregelung nun teilweise aufgehoben.
- Die Einbahnstraßen-Regelung ist nun auf den westlichen Teil der Poststraße begrenzt
Eine Einfahrt in die Poststraße von der Bachstraße aus ist jetzt zulässig. Die roten Schilder, die die Einfahrt untersagten, wurden entfernt. Das Durchfahrtverbot in diese Fahrtrichtung gilt nun erst ab der Mitte der Poststraße, so daß der Parkplatz von der Bachstraße aus angefahren werden kann. Fahrradfahrer/innen sind weiterhin vom Durchfahrtverbot ausgenommen.
- Das neue Halteverbot in Teilen der Poststraße muss sich noch durchsetzen
Durch den dadurch ermöglichten Begegnungsverkehr auf der östlichen Hälfte der Poststraße wurden die dortigen Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand aufgehoben. Zwischen der Parkplatz-Zufahrt und der Bachstraße gilt nun beidseits ein absolutes Halteverbot. Die Neuregelung wurde offenbar noch nicht von jedem bemerkt oder wird ignoriert, da täglich noch Fahrzeuge dort parken.
Eine Änderung der Parkregelungen betrifft auch die Schmiedgasse und den Birkenweg, über die der Schulbusverkehr zum Busbahnhof der Schulen abgewickelt wird. Die vor einem Jahr eingeführte und später zeitlich reduzierte Parkverbotszone gilt weiterhin. An Schultagen darf zwischen 7.15 Uhr und 8.15 Uhr nur auf den markierten Stellflächen geparkt werden.
- Unterer Abschnitt der Schmiedgasse ohne Parkflächen-Markierungen
Die bisher in gelber Farbe ausgewiesenen Stellplatz-Markierungen wurden nach der Testphase endgültig in weiß ausgeführt. Statt der von der Stadtverwaltung angekündigten "kleineren Änderungen", die sich durch Beobachtungen in der Probephase ergeben hätten, wurden in der Summe jedoch zwei Parkplätze gestrichen.
- Mittlerer Abschnitt der Schmiedgasse mit nur noch vier markierten Stellflächen
Auf dem unteren Abschnitt der Schmiedgasse zwischen der Bachstraße und der Einmündung 'Im Korresgarten' halbierte sich die Anzahl der (ganztägigen) Parkmöglichkeiten von vier auf zwei, auf dem mittleren Abschnitt bis zum Abzweig des Birkenweg reduzierte sich die Anzahl der Stellflächen von sechs auf vier. - Auf dem Birkenweg wurde die Anzahl der im Rahmen der Parkverbotszone markierten Stellplätze dagegen von zehn auf zwölf erhöht.
- Erweiterte Parkmöglichkeiten auf dem Birkenweg
- Neue Vorfahrt-Beschilderung auf dem Birkenweg an der Einmündung 'Auf der Hardt''
Ebenfalls auf dem Birkenweg wurde die Vorfahrtsregelung geändert. Bergauf fahrende Verkehrsteilnehmer/innen genießen nun Vorrang gegenüber dem von rechts aus der Straße 'Auf der Hardt' kommenden Verkehr. Dort wurde das Schild "Vorfahrt gewähren" montiert. Ob aufgrund des durch eine Mauer und eine Hecke schlecht einsehbaren Birkenwegs 'Stop'-Schilder sinnvoller gewesen wären, ist diskussionswürdig.
- Der nördliche Abschnitt 'Auf der Hardt' wurde in eine Einbahnstraße umgewandelt
Der nördliche Abschnitt der Straße 'Auf der Hardt' zwischen Hermann-Löns-Straße und Birkenweg wurde zudem neu als Einbahnstraße ausgewiesen. Dadurch soll der Begegnungsverkehr unmittelbar vor dem Schulgelände verhindert werden. Zu Schulbeginn und Schulende kam es hier verstärkt zu unübersichtlichen und damit gefährlichen Verkehrssituationen für Fußgänger/innen, insbesondere verursacht durch den Verkehr von "Eltern-Taxis" in beide Fahrtrichtungen.
- Das neue Durchfahrtverbot vom Birkenweg in die Straße 'Auf der Hardt'
Die Einfahrt vom Birkenweg in die Straße 'Auf der Hardt' ist somit ganztags untersagt. In der Mitte dieses Straßenabschnitts der 'Hardt' wurde die Verbots-Beschilderung wiederholt, um den aus einer privaten Stichstraße kommenden Verkehr an das Durchfahrtverbot nach Süden zu erinnern.
- Wiederholung der Verbots-Beschilderung 'Auf der Hardt'
Durch die Einbahnstraßen-Regelung der Straße 'Auf der Hardt' kommt es nun aber zu Problemen mit der Parkregelung. Aufgrund der geringen Straßenbreite musste bislang halbseitig auf dem westlichen "Gehweg" geparkt werden. Er ist durch seine geringe Breite für Fußgänger ohnehin nicht geeignet. Diese Parkvorschrift wurde beibehalten.
- Schilder ordnen das Parken auf dem Gehweg in Fahrtrichtung links an
Aufgrund der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befindet sich dieser schmale "Gehweg" nun grundsätzlich linksseitig. Das per Schild angeordnete halbseitige Parken auf dem erhöhten Bereich ist großteils aber nicht möglich, da die Fahrertür aufgrund von Grundstücksmauern oder -zäunen dann nicht mehr ausreichend geöffnet werden kann, um aus- oder einzusteigen. Beim Parken komplett auf der Fahrbahn wird jedoch die verbleibende Mindest-Fahrbahnbreite unterschritten. (cs)
- 'Auf der Hardt' wird auch entgegen der Fahrtrichtung geparkt - um aussteigen zu können ?
Ältere Berichte zum Thema :
07.03.2025 - Maßnahmen zum Schulwegkonzept Hermann-Löns-Straße
31.03.2024 - Parkmöglichkeiten auf Schmiedgasse und Birkenweg begrenzt