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Seit mehr als einem Monat besteht die halbseitige Sperrung zum Umbau der Bundesstraße 484 im Bereich der Ortsdurchfahrt Donrath. Die erste Woche zeichnete sich durch Schwierigkeiten infolge unzureichender Vorbereitungen auf der Umfahrungsstrecke über die Donrather Straße aus (siehe dazu Bericht vom 16. Juni ). Was hat sich seither getan, welche Änderungen wurden an den Umleitungsrouten - teils stillschweigend - vorgenommen ?
Schnell zeichnete sich ab, daß die Stadt Overath die Idealvorstellungen der Lohmarer Stadtverwaltung nicht umsetzen würde. Den Durchgangsverkehr komplett aus dem Aggertal herauszuhalten und eine Umleitung von Overath über Heiligenhaus auf die Landesstraße 84 einzurichten ließ sich nicht realisieren. Statt dessen wird auf den übergeordneten Straßen in Overath nur darauf hingewiesen, daß auf der Ortsdurchfahrt Donrath der Bundesstraße 484 eine Baustelle besteht, von einer Sperrung ist nicht die Rede.
Es wird mittels großflächiger Hinweistafeln lediglich empfohlen, die Baustelle in Donrath weiträumig zu umfahren. Die in Lohmar als Umleitungsstrecke ausgeschilderte Landesstraße 84 auf dem Scheider Höhenrücken wird nicht erwähnt. Offenbar will man nicht den gesamten Verkehr über den Kreisverkehr in Heiligenhaus auf die L 84 leiten. Zwischen Vilkerath und Overath wird jedoch eine Umfahrung über die BAB 4 und BAB 3 vorgeschlagen.
Wer das Aggertal von Overath in Richtung Wahlscheid befährt, wird schon seit der letzten Juni-Woche auffälliger auf die Umleitung über die Kreisstraße 49 via Birken zur Landesstraße 84 geführt. Die Hinweistafel mit den beiden gelben Blinklichtern und der Aufschrift "Umleitung beachten", die zuvor ungünstig am Ortseingang von Donrath stand, wurde in Höhe von Schloß Auel positioniert. So erinnert sie noch vor deren Abzweig an die Umleitung über den Höhenrücken.
Schon eine Woche nach Baubeginn war im Juni die Beschilderung an dem Sperrgitter auf der B 484 bei Kreuznaaf ausgetauscht worden. Statt des "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und dem Zusatzschild "Anlieger frei" ist dort nur noch ein Verbot für LKW ("Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen") ausgeschildert, auch das Anlieger-Zusatzschild ist entfallen. Linienbusse sind von der Einschränkung per Zusatzschild ausdrücklich ausgenommen, aber auch Reisebusse sind von diesem Verbot nicht betroffen !
Somit dürfen alle Fahrzeuge unterhalb der genannten Grenze, also PKW und zum Beispiel die meisten Kleintransporter, die Ortsdurchfahrt Donrath in Südrichtung nutzen - auch die innerörtliche Umleitung über die Donrather Straße. Die ursprüngliche Absicht, nur dem Anliegerverkehr und den Bewohnern/innen von Donrath diese Route zugänglich zu machen, wurde damit aufgegeben.
Die Absperrung bei Kreuznaaf dürfen sogar LKW ohne Einschränkung passieren. Denn das Verbot der Durchfahrt gilt nicht sofort ab dem Schild, sondern - wie dort vermerkt - erst 1.500 Meter nach der Beschilderung. Das heißt, das Verbot wird erst ab der Ampelkreuzung der B 484 mit der Donrather Straße und der Pappelallee wirksam. Auf die fehlende Wendemöglichkeit wird jedoch gleich hingewiesen. Somit kann die Polizei die dort verbotene Durchfahrt von LKW (Anlieger und Baustellenverkehr ausgenommen) nur auf der Donrather Straße ahnden, auf der B 484 zwischen Kreuznaaf und Donrath hingegen nicht.
Fragwürdig ist allerdings, warum das Sperrgitter bei Kreuznaaf nahezu die komplette Fahrspur in Richtung Donrath blockiert, obwohl an dieser Stelle alle Fahrzeuge passieren dürfen. So wird der Verkehr gezwungen, verbotswidrig auf die Sperrfläche in der Fahrbahnmitte auszuweichen und den Gegenverkehr zu irritieren.
Wenn - insbesondere ortsunkundige - Verkehrsteilnehmer/innen an der Ampelkreuzung im Norden Donraths angekommen sind, müssen sie - anders als in den ersten Tagen der B 484-Sperrung - nicht mehr länger raten, ob die Umleitung nach links in die Pappelallee oder nach rechts in die Donrather Straße führt. Der zuvor fehlende Umleitungs-Wegweiser wurde zwischenzeitlich nachgerüstet.
Auch auf der Donrather Straße selbst gab es zahlreiche Änderungen, großteils wurden Mängel bei der Einrichtung der Umleitung nachgebessert. Damit die Rechts-vor-links-Regelungen vom Durchgangsverkehr nicht ignoriert werden, wurde vor den vorfahrtberechtigten Einmündungen des Dornheckenwegs sowie der Stichstraßen Hubertusweg und 'In der Kornbitze' jeweils ein Gefahrzeichen "Kreuzung oder Einmündung" aufgestellt.
Nachträglich beschnitten wurden die Baumkronen der Straßenbäume, deren Astwerk teilweise bis in drei Meter Höhe herunterhing. In der ersten Woche streifte jeder der täglich 70 die Donrather Straße befahrenden Linienbusse die Äste. Allerdings hat man den Rückschnitt teils etwas übertrieben, indem deutlich mehr als das notwendige Lichtraumprofil von vier Metern Höhe freigeschnitten wurde.
Hauptkritikpunkt der Anlieger/innen neben der erhöhten Verkehrsbelastung ist das gefahrene Durchgangstempo. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf der gesamten Länge der Donrather Straße nur 30 Stundenkilometer. Eine Leuchttafel, die das tatsächliche Tempo jedes einzelnen Fahrzeugs anzeigt, soll zur Einhaltung des Limits ermahnen. Die Anzeigetafel wurde bislang an wechselnden Standorten entlang der Strecke eingesetzt.
Weitere Änderungen am Ende der Ortsdurchfahrt dienten der Korrektur vorheriger Versäumnisse. So wurde ein störendes Baustellen-Warnschild versetzt, das zunächst den Inhalt einer wichtigen Wegweisertafel verdeckte. - An der nachfolgenden Überleitung von der Donrather Straße zurück auf die B 484 hin zur Donrather Kreuzung wurde eine durchgezogene Linie als ungültig gekennzeichnet. Diese verbot faktisch das eigentlich vorgesehene Linksabbiegen in Richtung Kreuzung.
An der gleichen Stelle versperrten anfangs drei Warnbaken die Passage von Fahrradfahrern/innen, die die Donrather Straße zulässigerweise in Gegenrichtung benutzen. Durch das Entfernen einer der Baken müssen diese nicht mehr in den Gegenverkehr ausweichen. Die Gefahr durch den Konflikt mit abbiegenden Fahrzeugen, die ihre Spur kreuzen, wurde dadurch nicht behoben (Foto unten).
Die Stadtverwaltung beklagt zudem unbefugte Eingriffe in die Beschilderung und damit die Verkehrsführung. Schilder würden verstellt oder entwendet, was den Tatbestand des "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" erfüllt.
Ein Beispiel ist die Beschilderung an der Donrather Straße in Höhe der Einmündung des Dornheckenwegs. Das dort üblicherweise geltende Schild "Verbot für Kraftfahrzeuge - Anlieger frei" wurde von der Stadtverwaltung durch ein genau davor plaziertes Schild eines LKW-Durchfahrtverbotes aufgehoben. Unbekannte hatten dieses neue Schild versetzt, so daß auch das vorherige, strengere Verbotsschild wieder sichtbar wurde.
Daraufhin wurde es mit einem Kunststoffsack abgedeckt, um eine eindeutige Beschilderung wiederherzustellen. Aber auch diese Unkenntlichmachung hatte nicht lange Bestand, der Sack wurde abgezogen. Um eine Wiederholung zu verhindern, wurde das derzeit unzutreffende Schild nun gänzlich abmontiert.
Weiterhin wurde am Ende der Umleitungsroute über die Landesstraße 84 eine Ergänzung vorgenommen (Foto unten). Neben dem Hinweis für den vor der Ampel an der Sülztalstraße (L 288) auf der Höhenstraße wartenden Verkehr, den Einmündungsbereich der Sottenbacher Straße freizuhalten, wurde zur Verdeutlichung eine gelb-gestrichelte Linie auf der Fahrbahn aufgebracht. - Die als zweite Ausfahrt aus Heppenberg gedachte Umkehrung der Einbahnstraßen-Richtung auf dem Kastanienweg wurde dagegen wieder aufgehoben. (cs)