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Seit Donnerstag (13.06.) ist die halbseitige Sperrung der Bundesstraße 484 im Bereich der Ortslage Donrath eingerichtet. Während des ersten Bauabschnitts des Streckenumbaus ist nur noch eine Passage in nördlicher Fahrtrichtung auf der B 484 möglich. Für diese Bauphase ist eine Dauer von einem Jahr vorgesehen. Für die Fahrt in Gegenrichtung wurden eine überörtliche und eine innerörtliche Umleitung eingerichtet.
Schon in den ersten Tagen ist eine Diskussion ausgebrochen, wer die innerörtliche Umleitung durch die annähernd parallel zur B 484 verlaufende Donrather Straße befahren darf und wer nicht. Dabei wurde dies im Vorfeld klar kommuniziert und nun ebenso eindeutig ausgeschildert. Demnach gelten nicht nur die Anwohner/innen der Donrather Straße sowie der von ihr abzweigenden Seitenstraßen (Dornheckenweg, Karpenbachweg etc.) als Anlieger, sondern alle Donrather/innen.
So wurde südlich der Einmündung der Kreisstraße 34 bei Kreuznaaf ein Sperrgitter auf der B 484 aufgestellt. Das Verbot der Durchfahrt ist nur für Anlieger und für den Linienverkehr aufgehoben. Anlieger sind alle Donrather/innen sowie diejenigen, die ein Anliegen in Donrath haben, also etwa zur Schule, dem Kindergarten, der Gastronomie oder Geschäften wollen. Weiterhin diejenigen, die Personen in Donrath besuchen wollen oder auch in Donrath parken wollen, um zum Beispiel an der Agger spazierenzugehen.
Durch Donrath fahren zu wollen, mag auch ein Anliegen sein, berechtigt aber nicht dazu, die Absperrung bei Kreuznaaf als Anlieger zu passieren. Dies ist unabhängig davon, ob der eigene Wohnsitz im Lohmarer Stadtgebiet oder etwa in Overath liegt. Eine solche Unterscheidung können die rechtlich maßgeblichen Verkehrsschilder nicht treffen.
Warum aber dürfen Donrather/innen auch von der östlichen Seite der Bundesstraße 484 die innerörtliche Umleitung befahren ? Weil es nicht nur so geplant war, sondern auch so beschildert ist. Denn an der Einfahrt in die Donrather Straße sind keine "Verbot für Fahrzeuge aller Art - Anlieger frei"-Schilder aufgestellt worden, sondern nur das "Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen - Anlieger frei". PKW, die sich berechtigt in Donrath aufhalten, dürfen hier also passieren, ebenso Busse - LKW dagegen nur als direkte Anlieger.
Leider wurden nicht alle Beschilderungen so eindeutig ausgeführt. Ganz im Gegenteil - an anderen Stellen fehlen Beschilderungen, sind diese nicht klar oder sie sind vorhanden, aber nicht lesbar. So ergeben sich nicht nur Unklarheiten bei der Ortsdurchfahrt, sondern auch Gefahrenpunkte, die vermeidbar gewesen wären. Trotzdem wurden die leicht erkennbaren Unzulänglichkeiten auch nach zwei Tagen der Umleitungs-Regelung nicht behoben :
Bei der Einfahrt von Norden nach Donrath weist eine Tafel auf die gesperrte Ortsdurchfahrt hin. Ein Zusatztext fordert "Umleitung beachten". Jedoch ist die innerörtliche Umleitung überhaupt nicht ausgeschildert. An der unmittelbar nachfolgenden Kreuzung mit der Pappelallee und der Donrather Straße fehlt jeglicher gelbe Hinweispfeil, daß die Umleitung nach rechts abzweigt. Vorhanden ist nur das blaue Gebotsschild, das statt der gesperrten Geradeausfahrt ein Links- und Rechtsabbiegen erlaubt. So kam es bereits dazu, daß ein LKW-Gespann nach links in die Pappelallee abgebogen ist und an der ersten engen Kurve gescheitert ist.
Auf der Donrather Straße selbst wurde frühzeitig ein absolutes Halteverbot auf beiden Straßenseiten ausgeschildert. Allerdings wurden die Schilder teilweise neben den Parkbuchten aufgestellt. So wird der Eindruck erweckt, daß auch in den Parkbuchten nicht angehalten und geparkt werden darf. Dies entspricht aber nicht der Intention.
Obwohl seit Monaten feststeht, daß die Donrather Straße als Umleitungsstrecke auch für den Linienbusverkehr vorgesehen ist, wurden notwendige Vorbereitungen nicht getroffen. So ist das vorhandene Lichtraumprofil - also die Durchfahrthöhe und -breite - bei mindestens zwei Bäumen an Straßen-Einschnürungen im mittleren Abschnitt der Donrather Straße nicht ausreichend. Jeder Bus mit seinen rund 3,20 Meter Höhe - wochentags sind das allein 69 Linienfahrten täglich - touchiert das Astwerk. Bei LKW mit bis zu 4 Metern Höhe - ob berechtigt oder unberechtigt durchfahrend - sind die Bäume noch stärker gefährdet.
Abgesehen von den Zeiten des Berufsverkehrs hält sich der Umleitungsverkehr auf der Donrather Straße aber trotz des erhöhten Verkehrsaufkommens in Grenzen. Stoßweise - bedingt durch die Grünphase der Ampel an der B 484 - fahren jeweils sechs bis zehn Fahrzeuge durch die Wohnstraße. Wochentags sind es tagsüber zwischen 200 und 400 Fahrzeuge pro Stunde. Unnötig und ärgerlich für die Anwohner ist dabei aber ein offensichtlich hoher Anteil von auswärtigen Fahrzeugen.
Kontrollen, ob diese hier berechtigt unterwegs sind, sind der Stadtverwaltung allerdings nicht möglich. Die Kontrolle des fahrenden Verkehrs obliegt allein der Polizei. Vereinzelt wurden bereits Autofahrer/innen angehalten, die verbotene Durchfahrt laut Polizei auch geahndet. Aufgrund des Mischverkehrs auch mit Fahrrädern und Gegenverkehr sollte das Tempolimit von 30 km/h unbedingt eingehalten werden. Auffällige Boden-Piktogramme, die auf die Tempo 30-Zone hinweisen, wurden kurz vor Beginn der Baumaßnahme erneuert.
Wie bereits berichtet, wurde am Ende der Donrather Straße eine Überleitung über den vorherigen Grünstreifen zurück auf die B 484 angelegt, um an der Donrather Kreuzung auf die Autobahn zu gelangen oder nach links auf die B 507 abbiegen zu können. Unmittelbar hinter dem letzten Baum zwischen Donrather Straße und Bundesstraße zweigt die Überleitung in stumpfem Winkel ab. Den einzigen Hinweis auf diese Verkehrsführung stellt eine weiße Hinweistafel dar, die kurz vorher am rechten Fahrbahnrand aufgestellt wurde.
Diese Tafel mit dem wichtigen Hinweis auf den Abzweig ist bei der Anfahrt über die Donrather Straße inhaltlich aber nicht erkennbar. Nur fünf Meter vor der Tafel wurde ein Baustellen-Gefahrzeichen (amtlich "Arbeitsstelle" bezeichnet) plaziert. Es verdeckt genau die Pfeildarstellung des Abzweigs. Erst nach Passieren des störenden Schildes ist die Hinweistafel für den Bruchteil einer Sekunde komplett einsehbar. Schon bei der Aufstellung des Schildes hätte dieser vermeidbare Fehler auffallen müssen.
Im Bereich der Ableitung selbst befindet sich eine durchgezogene Linie des bisherigen Radwegs, die überfahren werden muss, um zur Bundesstraße 484 zu gelangen. Die irritierende Linie wurde im Vorfeld nicht entfernt oder als ungültig markiert.
Ob es durch diese beiden Versäumnisse bedingt ist, daß zahlreiche Verkehrsteilnehmer/innen den zur B 484 führenden Abzweig verpassen, ist unklar. Immer wieder sind gefährliche Szenen zu beobachten, wenn Fahrer/innen merken, daß sie an der Überleitung vorbeigefahren sind. Einige setzen danach auf der Donrather Straße zurück, andere biegen an der nachfolgenden Ableitung auf die L 288, die nur eine Fahrt in Richtung Rösrath erlaubt, verbotenerweise nach links ab, um zurück zur Donrather Kreuzung zu gelangen.
Ein offenbar ortsunkundiger Autofahrer, der bemerkt hatte, auf dem falschen Weg zu sein, versuchte sogar, noch in der Kurve über den Geh- und Radweg zur Donrather Kreuzung zu stoßen. Er stand kurz davor, auf eine Verkehrsinsel aufzulaufen, bevor er seinen Fehler realisierte.
Die Belange von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern blieben an gleicher Stelle unberücksichtigt. Es wurde zwar eine Alternativroute über die Steinackerstraße auf der östliche Seite von Donrath ausgeschildert, ein Einfahren in die Donrather Straße in Richtung Norden ist aber weiterhin zulässig. Auf einer Verkehrsinsel der Donrather Kreuzung weist sogar ein gelber Wegweiser Fußgänger/innen und Radfahrer/innen in die Donrather Straße. Möglicherweise wurde dieses Schild aber nur falsch herum aufgestellt.
Nach 50 Metern endet der derart ausgewiesene Geh- und Radweg auf der Donrather Straße nun vor drei Warnbaken, die die Ableitung des Umleitungsverkehrs auf die B 484 markieren. Die schwächeren Verkehrsteilnehmer müssen hier über eine durchgezogene Linie auf die Fahrbahn des Gegenverkehrs ausweichen. Zudem sind sie durch Fahrzeuge gefährdet, die ihre Geh- und Fahrtrichtung hin zur B 484 kreuzen. Hier sind auch viele Kinder mit Rollern oder Fahrrädern unterwegs, es kommt zu gefährlichen Situationen.
Auch die erlaubte Passage der Bundesstraße 484 in nördlicher Richtung verläuft nicht ganz ohne Probleme. Im Berufsverkehr stauen sich Autos und Zweiräder aufgrund der knapp bemessenen Grünphase vor der Ampel an der Pappelallee. Insbesondere im Falle von Linksabbiegern, die von der B 484 in die Donrather Straße gelangen wollen, wird der nachfolgende Verkehr ausgebremst. Zeitweise reichte der Rückstau am Donnerstagnachmittag bereits bis zum Baustellenbeginn nahe der Donrather Kreuzung zurück.
Fußgänger/innen dürfen die Bundesstraße 484 im Baustellenbereich nicht mehr kreuzen, um nicht auf den gesperrten Geh- und Radweg aufzulaufen. Die Querungshilfe in Höhe der Straße 'Zur Burghardt' sowie der dortige Durchgang zur Donrather Straße wurden mit Sperrgittern abgeriegelt. Querungsmöglichkeiten bestehen somit nur noch an den Enden der Baustelle - an der Donrather Kreuzung sowie an der Pappelallee.
Eine weitere Besonderheit ergibt sich für in Richtung Norden fahrende Verkehrsteilnehmer/innen auf der B 484. Zwischen der Donrather Kreuzung und dem Beginn der nun einspurigen Ortspassage befindet sich am rechten Fahrbahnrand eine unscheinbare Ampelanlage. Wenn diese Rotlicht zeigt, darf keinesfalls in die Engstelle eingefahren werden. In diesem Falle ist mit Einsatzfahrzeugen von Rettungsdienst oder Feuerwehr zu rechnen, die die B 484 entgegen der Einbahnstraße benutzen.
Wie sieht es auf der ausgeschilderten Umleitungsstrecke aus ? Der Abzweig von der Bundesstraße 484 auf die Kreisstraße 49 über Birken zur Landesstraße 84 befindet sich nördlich von Wahlscheid. Eine entsprechende Hinweistafel, die über die gesperrte Ortsdurchfahrt in Donrath informiert und auf die Umleitung hinweist, befindet sich auf halbem Weg zwischen dem Schloß Auel und der Straße 'Birken' (K 49). Allerdings steht diese Tafel unscheinbar im Schatten von Bäumen, kann daher leicht übersehen werden.
Den Menschen aus Heppenberg war zugesagt worden, am Ende der ausgewiesenen Umleitungsroute über die Landesstraße 84 eine Bedarfsampel an der Ausfahrt der Sottenbacher Straße einzurichten, um sich in den zu Stoßzeiten entstehenden Rückstau vor der Ampel einreihen zu können. Diese Zusage wurde nicht umgesetzt. Statt dessen werden Wartende auf der Höhenstraße (L 84) lediglich mit einem Hinweisschild aufgefordert, den Einmündungsbereich auf der Gegenseite freizuhalten.
Damit Anwohner/innen aus Heppenberg eine zweite Möglichkeit haben, auf die Höhenstraße (L 84) auszufahren, wurde zudem die Einbahnstraßen-Regelung des weiter oberhalb gelegenen Kastanienwegs umgekehrt. Diese erlaubt nun eine Durchfahrt aus Richtung der Straße 'In den Weingärten' auf die Höhenstraße. Zu Stoßzeiten läuft man aber auch dort auf den Rückstau auf und ist auf die Gutmütigkeit der im Stau stehenden Autofahrer/innen angewiesen.
Ortskundige benutzen neben der offiziellen Umleitung auch andere Straßen, um die gesperrte Ortsdurchfahrt von Donrath zu umgehen. Dazu zählen die Kreisstraße 39 über Schiffarth oder die Route über Naaferberg und die Kreisstraße 37. Allerdings sind diese Strecken nur sehr eingeschränkt geeignet, zusätzlichen Verkehr aufzunehmen, so zum Beispiel die nur rund vier Meter breite Ortsdurchfahrt von Ellhausen. (cs)