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- Die aktuelle Situation auf der Kirchstraße ohne das Verbot des Linksabbiegens
Entfernung eines Verkehrsschildes erlaubt das Linksabbiegen
- Das obere dieser beiden Verkehrsschilder wurde entfernt
Seit Mitte 2018 besteht, korrekt gesagt bestand ein Verbot des Linksabbiegens von der Kirchstraße in die Altenrather Straße in Lohmar. Mit dieser Maßnahme sollte der Schleichverkehr durch die schmale Straße des Wohngebietes unterbunden werden. Verkehrsteilnehmer/innen auf dem Weg von Troisdorf in Richtung Donrath nutzen diese Alternative gerne, um den nachmittäglichen Stau im Lohmarer Ortszentrum zu umgehen.
Das entsprechende Verkehrsschild auf der Kirchstraße, das die "vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" signalisierte (Zeichen 209-30), fehlt allerdings seit dem vergangenen Jahr. In der Sitzung des städtischen Ausschusses für Bauen und Verkehr vom 7. November 2023 wurde das Verschwinden des Schildes aus dem Gremium heraus angesprochen. Die Stadtverwaltung zeigte sich verwundert, hatte das Verkehrsschild nach ersten Erkenntnissen nicht selbst entfernt.
Demnach wurde das Schild samt seinem Halter an einem Laternenmast unbefugt demontiert. Zurück blieben nur zwei Löcher im vor Ort verbliebenen Schild der Tempobegrenzung, mit denen das entfernte Schild zuvor verschraubt war. Auch nach nun fast vier Monaten wurde das fehlende Schild nicht ersetzt, so daß das Linksabbiegen in die Altenrather Straße seither faktisch wieder zulässig ist. (cs)
- Der frühere Zustand im August 2018 nach Ergänzung des Schildes
Nachtrag vom 3. März 2024 :
Beschilderung des Linksabbiegeverbots war rechtswidrig
Vor wenigen Tagen berichteten wir über das "Verschwinden" eines Verkehrsschildes, das zeitweilig das Linksabbiegen von der Kirchstraße in die Altenrather Straße in Lohmar verboten hatte. Knapp vier Monate nach der Ausschuß-Sitzung, in der die Problematik angefragt wurde, wurde nun das Protokoll der Sitzung vorgelegt, in dem nachträgliche Recherchen der Stadtverwaltung ergänzt wurden.
Demnach wurde das Verbotsschild von Amts wegen entfernt, weil es "im Jahr 2016 ohne rechtssichere Anordnung auf der Kirchstraße (K 20) ohne vorherige Abstimmung mit dem Rhein-Sieg-Kreis als Straßenbaulastträger installiert" worden sei. Die Voraussetzung - die Erhöhung der Sicherheit am Knotenpunkt - sei schon zum damaligen Zeitpunkt nicht erfüllt gewesen. Die Abbiegesituation von der Kirchstraße in die Altenrather Straße werde von der Polizei seit Jahren als "unauffällig" beschrieben. Die Kreisverwaltung habe die Stadt daher wegen der fehlenden Notwendigkeit des Verbots zur Entfernung des Schildes aufgefordert.
Auch der zweite Grund für die Beschilderung, die Verhinderung von Abkürzungsverkehr durch das Wohngebiet, war unbegründet. So hätten Zählungen vor und nach dem Entfernen des Schildes Mitte 2023 ergeben, daß es danach keinen Anstieg der Verkehrsbelastung auf der Altenrather Straße gegeben habe. Durchgeführte Messungen hätten zudem ergeben, daß keine "Raserei" in dem Bereich vorherrscht.
Darüber hinaus habe es Beschwerden von Anwohnern des Wohnviertels gegeben, weil sie durch das Verbot gezwungen wurden "durch den ohnehin bereits von Stau betroffenen Kreisverkehr in der Kirchstraße zu fahren oder sonstige nicht unerhebliche Umwege in Kauf zu nehmen". Wie unschwer zu beobachten war, wurde das Verbot vielfach ohnehin nicht eingehalten. Wegen der Rechtswidrigkeit der Beschilderung habe die Einhaltung von der Polizei jedoch nicht kontrolliert werden können. (cs)