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Kontrovers verliefen die bisherigen politischen Diskussionen zur Zukunft der Brückenverbindung über die Agger am Donrather Dornheckenweg. Die Positionen reichten von der grundlegenden Sanierung der seit mehr als einem Jahr gesperrten Bestandsbrücke bei Ablehnung eines Neubaus bis hin zu eben jenem Neubau bei Verzicht auf eine Instandsetzung der bisherigen Brücke. Nun aber gab es eine Einigung mit einstimmigen Beschlüssen in den strittigen Fragen.
Vorausgegangen war ein "Brückengipfel", der am heutigen Dienstag stattfand. Teilgenommen hatten alle maßgeblichen Behörden, darunter die betroffenen Dezernate der Bezirksregierung, die Kreisverwaltung, bei der auch die Untere Wasserbehörde angesiedelt ist, und natürlich die Stadtverwaltung. Beigeordneter Bernhard Esch informierte den Ausschuß für Bauen und Verkehr am Abend über die Ergebnisse.
Demnach präferieren die Behörden einen Neubau der Brücke an einem der neuen Standorte 1 als Vorzugsvarianten (zur Lage siehe Bericht vom 17.04.2022 ). Eine dauerhafte Sanierung der Bestandsbrücke wird abgelehnt, weil an dieser Stelle ein besonders schützenswertes FFH-Gebiet vorliegt, konkret ein Weichholz-Auenwald. Einer Instandsetzung und temporären Weiternutzung der alten Brücke, die bislang abgelehnt worden sei, werde jedoch grundsätzlich zugestimmt.
Auf dieser Basis wurden vom Gremium nach ausgiebiger Diskussion, die nicht ohne gegenseitige Vorwürfe zwischen den Fraktionen verlief, Kompromisse gefunden. So wurde nun einstimmig beschlossen, die Planung für einen Ersatzneubau der Brücke Dornheckenweg nach Variante 1 (A,B oder C), also 200 Meter östlich des bisherigen Standortes, voranzutreiben. Andere Varianten seien aus naturschutzfachlicher Sicht nicht möglich. Offen ist noch die beste Linienführung, die auch von den Besitzverhältnissen der jeweiligen Parzellen abhängig sei. Parallel sollen Fördermittel für den Neubau beantragt werden.
Mehrheitlich, aber nicht nur für die Donrather interessant dürfte der ebenfalls einstimmig gefasste Beschluss sein, daß die alte Brücke nach einer Instandsetzung wieder zur Benutzung durch Fußgänger geöffnet werden soll. Dies geschehe aber nicht sofort, sondern erst nach den dafür notwendigen Arbeiten. Diese betreffen den Brückenpfeiler und dessen Basis am südlichen Aggerufer. Auf Baumaßnahmen im Wasser soll aufgrund der Naturschutz-Problematik ausdrücklich verzichtet werden. Fördermittel können für diese Sanierung nicht beantragt werden.
Durch die "temporäre Ertüchtigung" der Bestandsbrücke soll die Dauer bis zur Fertigstellung eines Neubaus, der durch das beabsichtigte rechtssichere Planfeststellungs-Verfahren bis zu drei Jahren dauern kann, überbrückt werden. Eine kurzfristige Öffnung sei aber nicht möglich, da auch diese Arbeiten eine gewisse Zeit erforderten. Wenn es soweit ist, soll es zudem Einschränkungen geben. So sollen Fahrradfahrer durch Schilder aufgefordert werden, abzusteigen. Außerdem ist eine Beschränkung der maximalen Personenzahl - wie schon bei der nahen Hängebrücke zwischen Donrath und Sottenbach / Heppenberg - vorgesehen.
Fazit : Die alte Brücke wird nach einer "geringfügigen und kostengünstigen Reparatur" am Südufer wieder zeitlich beschränkt zur Benutzung freigegeben. Als Ersatz soll mittelfristig eine neue Brücke an dem schon zuvor bevorzugten Standort weiter östlich realisiert werden. (cs)
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