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Am gestrigen Abend fanden die angekündigten Beratungen der Bundeskanzlerin mit der Ministerpräsidenten-Konferenz zum Fortgang der Schutzmaßnahmen zur Corona-Pandemie statt. Nach den Beschlüssen wird der grundsätzliche Shutdown erneut um drei Wochen bis zum 28. März verlängert.
Kontaktbeschränkungen
Eine Lockerung der Corona-Schutzverordnungen wurde in Bezug auf die Kontakt-Beschränkungen beschlossen, auch wenn die Änderungen marginal sind. Durften sich die Mitglieder eines Haushaltes bislang mit einer weiteren haushaltsfremden Person treffen, so wird diese Anzahl auf zwei Personen erhöht. Die genaue Definition lautet, daß sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenfinden dürfen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei wie zuvor nicht mitgezählt. Demnach darf sich ein vierköpfiger Haushalt mit älteren Kindern also weiterhin nur mit einer weiteren Person treffen.
Ein nächster Lockerungsschritt betrifft "Regionen" mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche. Dann dürfen sich sogar bis zu zehn Personen aus drei Haushalten treffen, wobei wiederum Kinder bis 14 Jahre in der Zählung ausgenommen werden. - Steigt die Inzidenz aber an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 100, gilt ab dem zweiten darauf folgenden Werktag wieder die ursprüngliche Regelung (ein Haushalt plus eine weitere Person).
Öffnungsschritte
Als zweite Stufe der Lockerungen dürfen - nach Schulen, Kindergärten und den Friseuren - ab nächster Woche die Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte wieder öffnen. Letztere durften dies in NRW aufgrund ihrer verderblichen Ware bereits zuvor, in anderen Ländern teils nicht. Damit werden bestehende, aber unterschiedliche Öffnungs-Szenarien zwischen den Bundesländern angeglichen - mit Ausnahme der nur in Bayern bereits geöffneten Baumärkte.
Voraussetzungen sind jeweils ein Hygienekonzept sowie eine Begrenzung der Kundenzahl auf eine Person pro 10 Quadratmeter Ladenfläche mit entsprechender Zugangskontrolle (ab dem 801. Quadratmeter Fläche eine Person pro 20 Quadratmeter). Warum das Infektionsrisiko in den nun bevorteilten Branchen geringer eingestuft wird als zum Beispiel in Boutiquen, Haushaltswaren-Geschäften, Parfümerien, Sportgeschäften oder Geschenkartikel-Läden, ist fraglich.
Mit Hygienekonzepten dürfen auch Fahrschulen sowie Anbieter körpernaher Dienstleistungen ihre Arbeit wieder aufnehmen. Bei der Inanspruchnahme von Leistungen, die das durchgängige Tragen einer medizinischen Maske nicht erlauben (Kosmetik oder Rasur), ist ein tagesaktueller negativer "COVID-19"- Schnell- oder Selbsttest erforderlich, zudem ein Testkonzept für das Personal.
Ein dritter Öffnungsschritt ist abhängig vom Infektionsgeschehen im jeweiligen "Land oder einer Region". Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von unter 50 (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern/innen) kann ein Bundesland weitere Öffnungen landesweit oder regional zulassen. Dazu gehören die restlichen Branchen des Einzelhandels (mit Zugangs-Restriktionen wie oben beschrieben), Museen, Galerien, Zoos, Botanische Gärten und Gedenkstätten. Möglich ist dann auch kontaktfreier Sport in Gruppen bis maximal zehn Personen im Außenbereich inclusive Außensport-Anlagen.
Liegt der Inzidenzwert aber noch zwischen 50 und 100, darf der Handel nur für die Vereinbarung fester Termine ("click and meet") mit einem Kunden pro angefangenen 40 Quadratmetern Verkaufsfläche und einer Dokumentation für die Kontakt-Nachverfolgung öffnen. Eine Terminbuchung mit Dokumentation ist dann auch für Museen, Galerien, Zoos und Botanische Gärten notwendig. Der Individualsport im Freien ist mit nur fünf Personen aus maximal zwei Haushalten oder in Gruppen mit bis zu 20 Kindern bis zum Alter von 14 Jahren möglich.
Nun wird es heikel : "Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Absprachen zu treffen, um eine länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden", heißt es im Beschluß. Wie dies ohne "Grenzkontrollen" zwischen den Regionen in der Praxis umgesetzt werden soll, wird nicht ansatzweise ausgeführt.
Ein vierter Öffnungsschritt ist erst möglich, wenn sich die 7-Tages-Inzidenz nach dem dritten Schritt in dem Bundesland oder der Region zwei Wochen lang nicht verschlechtert hat, also frühestens am 22. März. Dann darf bei einem Inzidenzwert unter 50 die Außengastronomie öffnen, dazu Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser. Im Außenbereich ist nun Kontaktsport möglich, im Innenbereich nur kontaktfreier Sport.
Im Falle eines Inzidenzwertes zwischen 50 und 100 ist der Betrieb von Außengastronomie nur mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktverfolgungs-Dokumentation zulässig. Für Personen aus verschiedenen Hausständen an einem Tisch muß sogar ein tagesaktueller negativer "COVID-19"-Schnell- oder Selbsttest aller Gäste vorgewiesen werden. Diese tagesaktuelle Testung ist dann auch beim Besuch von Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie beim Kontaktsport im Außenbereich und dem kontaktfreien Sport in Innenräumen notwendig.
Der fünfte Öffnungsschritt ist wiederum davon abhängig, ob sich die 7-Tages-Inzidenz nach dem vierten Schritt 14 Tage lang nicht verschlechtert hat. Diese Phase tritt also frühestens am 5. April ein. Für Regionen mit einem Inzidenzwert unter 50 sind dann Freizeit-Veranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern/innen im Außenbereich zulässig, außerdem der Kontaktsport in Innenräumen.
Auch hier gibt es wieder abweichende Regelungen bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100. Dann ist die Öffnung des Einzelhandels (über Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte hinaus) ohne vorherige Terminvereinbarungen erlaubt. In diesem Fall darf auch hier Kontaktsport im Außenbereich und kontaktfreier Sport in Innenräumen ohne Testerfordernis betrieben werden.
'Notbremse'
Für alle genannten Stufen der Öffnungsschritte drei bis fünf gilt eine sogenannte Notbremse. Dies bedeutet, daß ein Rückfall auf die Beschränkungen von vor dem 8. März erfolgt, wenn die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 ansteigt. Die strengeren Regelungen gelten dann ab dem zweiten darauffolgenden Werktag.
weitere Öffnungsschritte
Für alle bislang nicht genannten Bereiche und Branchen - darunter Gastronomie in Innenräumen, Kultur-Veranstaltungen, Reisen und Beherbergungen - gibt es noch keine Öffnungs-Perspektive. Diese Bereiche sollen bei einer neuerlichen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten/innen der Länder am 22. März besprochen werden und sind von der zwischenzeitlichen Entwicklung der Infektionslage abhängig.
Von nicht zwingend notwendigen Reisen im In- und Ausland wird weiterhin dringend abgeraten. Bei Einreisen aus Risikogebieten im Ausland ist eine digitale Einreise-Anmeldung zwingend erforderlich. Zusätzlich besteht die Plicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die frühestens durch einen aktuellen Test am fünften Tag nach der Einreise beendet werden darf. Bei der Einreise aus ausgewiesenen "Virusvarianten-Gebieten" ist dagegen eine strikte Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten.
Schnelltests und Ausweitung der Impfungen
Aus medizinischer Sicht sind zwei Neuerungen in Sicht. Die schon für Anfang März angekündigten frei erhältlichen Schnelltests werden im Laufe des Monats kommen. Jede/r Bürger/in soll sich einmal wöchentlich kostenfrei testen lassen können, im positiven Fall wird ein zusätzlicher PCR-Test erforderlich. Selbsttests sollen schon in wenigen Tagen in Apotheken, Drogerien und Supermärkten erhältlich sein, bislang wurden Antigen-Schnelltests nur an medizinisches Fachpersonal abgegeben. Auch in Kindergärten und Schulen sowie teils in Unternehmen soll regelmäßig getestet werden.
Falls - wie erwartet - genug Impfstoff-Lieferungen eintreffen, sollen neben den Impfzentren ab Ende März auch Hausarzt-Praxen die Corona-Schutzimpfungen verabreichen dürfen. Damit würde die Kapazität deutlich gesteigert, der Impfprozeß beschleunigt.
Randbemerkung
Ob sinkende oder stagnierende Inzidenzwerte in nächster Zeit überhaupt erreicht werden können, ist unklar. Wenn die Testkapazität durch Corona-Schnell- oder Selbsttests im Laufe der nächsten Monate erheblich erhöht wird, ist auch mit einem Anstieg der erkannten Infektionszahlen zu rechnen. Der Inzidenzwert würde also allein durch die Verringerung der Dunkelziffer symptomloser Infektionen steigen. Dies hilft bei der Bekämpfung der Pandemie, kann Öffnungsschritten aber zuwiderlaufen, ohne daß sich das tatsächliche Infektionsrisiko erhöht hätte. (cs)