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Wegen des Wendemanövers eines der Beteiligten sind heute morgen gegen 9 Uhr zwei PKW auf der Bundesstraße 484 zusammengestoßen. Zunächst fuhren beide Fahrzeuge in Höhe der Autobahn-Anschlußstelle Lohmar(-Süd) in Fahrtrichtung Stadtzentrum. Laut Polizei steuerte der vorausfahrende 69-jährige Audi-Fahrer dann in die Zufahrt zum P+R-Parkplatz gegenüber der Einmündung des Dammweg. Von dort sei er zurück auf die Fahrbahn eingebogen, um die Fahrt in Gegenrichtung fortzusetzen.
Dabei muß der Siegburger den nachfolgenden 'Ford Focus' übersehen haben. Dessen 27-jähriger Fahrer aus Lohmar versuchte einen Zusammenstoß noch durch ein Ausweichen nach links zu verhindern, traf den Audi damit aber genau in die Flanke. Die Türen der Limousine wurden weit in den Innenraum eingedrückt, das Fahrzeug herumgeschleudert. Der 69-Jährige wurde im Fahrzeug eingeschlossen, aber nicht eingeklemmt, wie bei der Alarmierung der Feuerwehr-Einheiten aus Lohmar, Breidt und Scheiderhöhe zunächst angenommen werden mußte.
Die Wehrleute entfernten nach der Erstversorgung des Fahrers durch den Rettungsdienst die B-Säule und die Türen auf der Beifahrerseite des Audi mit Hilfe hydraulischer Werkzeuge. Durch die entstandene große Öffnung konnte der Siegburger patientenschonend aus seinem Fahrzeug geholt werden. Er wurde mit schweren Verletzungen zu einem Krankenhaus gebracht. Auch sein Unfallgegner erlitt bei dem Aufprall nach Angaben der Polizei schwere Verletzungen.
Bis zum Abschluß der polizeilichen Unfallaufnahme und der nachfolgenden Reinigung der durch ausgelaufene Betriebsstoffe stark verschmierten Fahrbahn blieb die Hauptstraße (B 484) in beide Fahrtrichtungen für knapp zwei Stunden voll gesperrt. Der motorisierte Verkehr aus Richtung Siegburg wurde über die Autobahn umgeleitet. (cs)
Nachtrag : Die Polizei gibt im Nachhinein an, daß noch unklar sei, ob der Audi-Fahrer wie angenommen an der Unfallstelle gedreht hatte oder doch vom Parkplatz auf die B 484 in Richtung Siegburg eingebogen war. Der Schwerverletzte habe bislang nicht zum Unfallgeschehen befragt werden können. Den entstandenen Sachschaden beziffert die Behörde auf rund 10.000 Euro.