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Parkplatz-Urteil rechtskräftig, Stadt erhielt 100.000 Euro zurück

Nach mehreren Jahren ist der Streit um den - teilweise mit öffentlichen Mitteln finanzierten - Parkplatz des 'Edeka'-Marktes in Lohmar beendet. Wie mehrfach berichtet, hatte die vom Eigentümer des Marktes beauftragte Kontrolle des Parkplatzes durch einen Dienstleister mit hohen "Vertragsstrafen" bei Überschreitung einer 90-minütigen Höchstparkdauer für Unverständnis bei den politischen Fraktionen gesorgt. Zudem waren weniger Parkplätze geschaffen worden als zuvor vereinbart.

Nachdem die Stadt auf politischen Druck hin den geschlossenen Vertrag für nicht erfüllt hielt und die Rückzahlung der bereits ausgezahlten Hälfte der Mittel in Höhe von 100.000 Euro oder die uneingeschränkte Nutzbarkeit von 30 Stellplätzen durch die Öffentlichkeit gefordert hatte, kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, in der der Markteigentümer die Auszahlung der zweiten Rate in gleicher Höhe einforderte. Das Gericht erklärte den Vertrag daraufhin im Dezember 2019 jedoch für nichtig.

Wie Bürgermeister Horst Krybus im Rahmen der dieswöchigen Ratssitzung mitteilte, wurde der Betrag von 100.000 Euro seitens des Markteigentümers zum Stichtag am 31. Januar zurückgezahlt. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe seitens der Stadtverwaltung erst fünf Wochen später sorgte aber erneut für Unmut im Stadtrat. In einer so wichtigen Angelegenheit hätten die Fraktions-Vorsitzenden früher informiert werden müssen, so die Kritik.

Für die Nutzer des Kundenparkplatzes von Supermarkt und benachbartem Geldinstitut ändert sich nichts. Sie müssen sich an die aushängenden Bedingungen des Inhabers halten, wozu die Parkscheiben-Pflicht und eine 90-minütige Höchstparkdauer gehören. Bei Überschreitung oder auch wenn das Auslegen der Parkscheibe vergessen wird, droht inzwischen sogar eine noch höhere "Vertragsstrafe", aktuell sind 24,90 Euro statt der früheren 19,90 Euro ausschildert. (cs)

 

Ältere Meldungen und Berichte zum Thema :

Klage abgewiesen - Vertrag über 'Edeka'-Stellplätze nichtig

03.12.2019 - Eine Information des städtischen Hauptamtes :  Das Verwaltungsgericht in Köln hat heute die Klage der 'K+T Klein-Heßling GbR' gegen die Stadt Lohmar abgewiesen.
 Die Richter sind der Auffassung, dass der im Jahr 2014 geschlossene Vertrag zwischen der Stadt Lohmar und dem Betreiber der 'Edeka'- Filiale nichtig ist.

In diesem Vertrag ist festgelegt, dass auf dem Gelände der 'Edeka'-Filiale 81 Stellplätze hergestellt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt verpflichtete sich, 200.000 Euro aus Stellplatz-Ablösemitteln zu bezahlen. In der Anzahl von 81 Stellplätzen sind 67 notwendige Stellplätze für den Betrieb der 'Edeka'-Filiale enthalten. Mit den 200.000 Euro sollten 14 zusätzliche Stellplätze hergestellt werden.

Bei der Umsetzung des Vertrages kam es zu Unstimmigkeiten. Die 'K+T Klein-Heßling GbR' klagte daraufhin auf Zahlung noch ausstehender 100.000 Euro. Das Gericht hält den Vertrag für nichtig, weil die Parkplätze nicht der gesamten Öffentlichkeit uneingeschränkt zur Verfügung stünden. So seien alle 81 Parkplätze als Kunden- und Kurzzeit-Parkplätze ausgewiesen. Zudem könnten die Parkplätze zeitlich nur eingeschränkt genutzt werden.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann die 'K+T Klein-Heßling GbR' beim Oberverwaltungsgericht Münster die Zulassung der Berufung beantragen. Über eine Rückabwicklung des Vertrages wird der Rat der Stadt Lohmar entscheiden.

 
Politik und Verwaltung uneins in Punkto 'Edeka'-Parkplatz

09.07.2017 - Mit einem Zusatzvertrag wollte die Stadtverwaltung die redensartliche Kuh vom Eis holen, die sie vor Jahren selbst auf den glatten Untergrund geschickt hatte. Es geht um den Parkplatz vor dem 'Edeka'-Markt an der Lohmarer Hauptstraße. 2014 hatte die Stadtverwaltung einen Vertrag mit dem Inhaber und Betreiber des Marktes über die öffentliche Nutzung des Parkplatzes geschlossen. Erst im Dezember vergangenen Jahres wurde bekannt, daß dieser Vertrag nicht den damaligen Vorgaben des Stadtrates entsprach. In einer Ratssitzung im Dezember hieß es seitens der Verwaltung dazu, daß der Beschluß des Rates vertraglich nicht durchzusetzen gewesen sei. Man hatte daher damals - ohne den Rat darüber zu informieren - eigenmächtig abweichende vertragliche Vereinbarungen getroffen.

Ans Licht kam der ganze Vorgang, nachdem seitens des Marktbetreibers eine private Inkasso-Firma mit der Kontrolle des Parkplatzes beauftragt worden war, die bei Überschreitung der 90-minütigen Höchstparkdauer mit 19,90 Euro deutlich höhere Gebühren berechnet als dies bei öffentlichen Parkplätzen der Fall ist. Diese Regelung ist umstritten, weil sich die Stadt verpflichtet hatte, für die öffentliche Nutzung einen Zuschuß aus Mitteln der sogenannten Parkplatzablöse in Höhe von 200.000 Euro an den Marktbetreiber zu zahlen, von denen bereits 100.000 Euro ausgezahlt worden waren. Der Rest wurde zurückbehalten, bis der noch bestehende Altbau auf dem Parkplatz abgerissen wird ( Öffnet einen internen Link im aktuellen Fensterwir berichteten ).

Nun stand das Thema in der aktuellen Ratssitzung erneut auf der Tagesordnung. Die Verwaltung legte die schon angesprochene Zusatzvereinbarung "zur Nutzung von Parkplatz-Einrichtungen" vor, nach welcher die Bewirtschaftung, sprich die Kontrolle des Parkplatzes von der Inkasso-Firma in städtische Hand übergehen und damit die Hauptforderung der Politik erfüllen sollte.

Allerdings fanden die Fraktionen von 'Bündnis 90 / Die Grünen', SPD und UWG Passagen in dem neuen Papier, die ihnen eine Zustimmung nicht möglich machten. So enthält die Vereinbarung keine festgelegte Laufzeit, ermöglicht dem Parkplatzeigner vielmehr eine Kündigung bereits nach einem Jahr - ohne für diesen Fall eine Rückzahlung der öffentlichen Mittel zu beinhalten. Außerdem sei die Übertragung des Vertrages auf einen möglichen Rechtsnachfolger darin nicht geregelt. "Keiner von uns würde einen solchen Vertrag abschließen, der Vertrag sei nicht im Geist dessen, was der Rat seinerzeit gefordert hatte", so Horst Becker (Grüne).

Die CDU und die Stadtverwaltung standen dagegen auf dem Standpunkt, daß der ursprüngliche Vertrag Gültigkeit besitze, die Zahlung der 200.000 Euro auf dieser Grundlage unvermeidlich sei. Der neue Vertrag würde die Bewirtschaftung zu 100 Prozent nach den Maßgaben regeln, die der Rat beschlossen habe.

Daraufhin wurden weitere Fehler beim Abschluß des ursprünglichen Vertrags angesprochen. So sah der Ratsbeschluß die Schaffung von 100 ebenerdigen Stellplätzen außerhalb der der benachbarten Bank zuzurechnenden Parkpalette vor. Die Stadtverwaltung, so Rudolf Schmelzer (SPD), habe dies jedoch eigenmächtig abgeändert, so daß nur noch rund 80 Parkplätze genannt wurden. Damals war der Bedarf für den Supermarkt mit 70 Stellplätzen ermittelt worden, für die zusätzlichen 30 sollten die öffentlichen Gelder gezahlt werden. Aber auch nach Abriß des auf Stelzen stehenden Altbaus dürfte die Stellplatzanzahl nur bei Mitte 80 liegen.

Der damals seitens der Stadtverwaltung geschlossene Vertrag besagt, daß die 200.000 Euro bei Erteilung der Baugenehmigung fällig seien. Schon die vorläufige Einbehaltung der Hälfte des Betrags sei nicht rechtens, so Bürgermeister Horst Krybus. Bei Nachverhandlung der neuen Vereinbarung habe der Marktinhaber allen vom Rat geforderten Punkten zugestimmt. Bei einer Nichtzustimmung bestünde die im alten Vertrag geregelte Zahlungsverpflichtung dennoch weiter. "Wir können rund um die Uhr 90 Minuten parken, wir haben da einen tollen Deal", warb der Bürgermeister für eine Zustimmung.

"Dem Vertrag von 2014 hätten wir so als Rat nie zugestimmt. Bei einer Kündigung müssen wir den Bürgern erklären, wofür wir 200.000 Euro ausgegeben haben", entgegnete Rudolf Schmelzer (SPD). Auf die Frage von Benno Reich (UWG), ob Nachbesserungen des Vertrags möglich seien, antwortete die Leiterin des städtischen Haupt- und Rechtsamts, Gabriele Willscheid, daß sie dies nicht beantworten könne. Auf der Gegenseite sei der Eindruck entstanden, es kämen immer wieder neue Forderungen auf.

"Das ist nicht der Beschluß des Rates. Im Vertrag steht nichts davon, daß die Frage der Stellplätze nur für eine begrenzte Zeit geregelt werden sollte. Wir konnten damals nicht sehen, daß der Vertrag nicht unseren Vorstellungen entsprach. Wir wollen, daß der damalige Ratsbeschluß Geltung findet", so Horst Becker (Grüne). Der Passus einer Kündigungs-Möglichkeit dürfe in der neuen Vereinbarung nicht enthalten bleiben. Bürgermeister Krybus erwiderte : "Es kann jeder in den Vertrag von 2014 hineinschauen und sehen, daß wir zahlungspflichtig sind." - "Sie haben uns da reingeritten !", hieß es daraufhin von Seiten der SPD in Richtung der Verwaltung.

Aus der von der SPD beantragten geheimen Abstimmung über die von der Stadtverwaltung vorgelegte Zusatzvereinbarung gingen die Kritiker als Sieger hervor. Mit 21 gegen 18 Stimmen wurde der Abschluß des bemängelten neuen Vertragstextes abgelehnt. Wie es nun weitergeht, blieb offen. (cs)

 
Fortgesetzter Streit um Regelung auf dem 'Edeka'-Parkplatz

02.02.2017 - Ein Reizthema für viele Lohmarer Autofahrer wurde auch in der letzten Sitzung des Stadtrates vor der Winterpause heiß diskutiert - zum wiederholten Male. Der Punkt war zunächst nur im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgesehen, wurde dann aber doch öffentlich behandelt. Es geht um den gemeinsamen Parkplatz des 'Edeka'-Marktes und der benachbarten 'VR-Bank' im Zentrum Lohmars. Kritikpunkt ist die Form der Parkraum-Bewirtschaftung. Wer bei einem kurzen Einkauf oder Bankbesuch auch nur vergißt, eine Parkscheibe einzulegen, der findet bei seiner Rückkehr - teils schon nach wenigen Minuten - einen Zahlschein über stattliche 19,90 Euro vor. Gleiches gilt bei einer Überschreitung der Höchstparkdauer von 90 Minuten.

Schon am Betrag läßt sich ablesen, daß dieser nicht vom städtischen Ordnungsamt stammt. Das gleiche "Vergehen" an einem der Parkstreifen entlang öffentlicher Straßen oder etwa auf dem Frouardplatz würde nämlich mit "nur" 10 Euro quittiert. Grund für den Unterschied ist, daß der Supermarkt-Parkplatz von einem privaten Unternehmen aus Düsseldorf kontrolliert wird. Das Ganze ließe sich leicht damit erklären, daß es sich um einen privaten Parkplatz handelt, auf die Gebührenordnung wird zudem auf Schildern hingewiesen.

Doch so einfach stellt sich die Situation nicht dar. Die Stadt hat nämlich für eine öffentliche Mitnutzung des Parkplatzes an die Betreiber des Marktes Geldmittel aus der sogenannten Parkplatzablöse gezahlt. Dabei handelt es sich um eine Ersatzleistung, die Gewerbetreibende an die Stadt zahlen müssen, wenn sie nicht ausreichend eigene Parkplätze für ihre Kunden nachweisen können. 200.000 Euro wurden seinerzeit als Zuschuß für den Parkplatz bewilligt, von denen bislang aber nur 100.000 ausgezahlt worden sein sollen. Schon nach Aufstellung der Schilder im Frühjahr 2016 hatte die Politik deren Rücknahme oder eine separate Kennzeichnung der öffentlich finanzierten Parkplätze gefordert.

Horst Becker (Bündnis 90 / Die Grünen) bemängelte in der jüngsten Sitzung, daß der von der Stadtverwaltung mit dem Unternehmer geschlossene Vertrag nicht dem Geist der damaligen Vorgabe durch die politischen Gremien entspreche. Diese habe eine öffentliche Bewirtschaftung durch das städtische Ordnungsamt vorgesehen. Zudem sei die besprochene Gesamtanzahl der Parkplätze nicht geschaffen worden. Allein für den Supermarkt würden baurechtlich 70 Stellflächen benötigt. Für 30 zusätzliche Stellflächen seien die öffentlichen Mittel vorgesehen gewesen. Der gesamte Parkplatz (ohne das der Bank zugerechnete öffentliche und private Deck der Hochgarage) weist aber nur 82 Parkplätze auf, ohne den Parkstreifen entlang der Bank 69. Sieben weitere könnten hinzukommen, wenn der auf Stelzen stehende Altbau auf dem Parkplatz abgerissen würde. Aber auch dann wäre man von den geplanten 30 öffentlichen Parkplätzen noch weit entfernt.

Der eigentliche Aufreger aber ist, daß das private Unternehmen seine Zahlungsaufforderungen für alle Parkplätze verteilt, somit auch für den Anteil öffentlicher Stellflächen, für die die Stadt bezahlt hat. Der Inhaber kassiere Fördermittel und würde Knöllchen seiner Kunden nach Gusto zerreißen, ein Inkasso-Unternehmen mache "sich die Kassen voll", so die Vorwürfe von Horst Becker. Wenn Geld hergegeben würde, könne diese Regelung nicht akzeptiert werden. Es sei eine grundsätzliche ordnungsrechtliche Frage, kein öffentliches Geld für privat bewirtschaftete Parkplätze zu bewilligen.

In dieser Auffassung wurde er von Rudi Schmelzer (SPD) unterstützt. Die Förderung sei nach einem Beschluß von 2013 an bestimmte Kriterien gebunden, die in mindestens zwei Punkten nicht erfüllt wurden. "Ich nenne das jetzt Willkür, wenn jemand entscheidet, wer länger als 90 Minuten parken darf". Zudem könne man nicht daran interessiert sein, wenn Leute aufgrund der Höchstparkdauer zwischen den Lohmarer Geschäften hin- und herfahren müssen.

Für die Verwaltung erläuterte Haupt- und Rechtsamts-Leiterin Gabriele Willscheid, daß die Forderung der Politik auf öffentliche Bewirtschaftung des Parkplatzes bei den Verhandlungen mit dem Unternehmer nicht umgesetzt werden konnte und daher nicht in den Vertrag aufgenommen wurde. Eine außerordentliche Kündigung des Vertrags sei nur bei einer neuen Sachlage möglich, die eine der beiden Parteien unzumutbar belaste.

Bürgermeister Horst Krybus ergänzte, daß bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt keine "Knolle" mehr zurückgenommen werden könnte : "Ich halte das Ansinnen für legitim, daß der Inhaber entscheidet, wer dort parken darf." Seit der Bewirtschaftung wäre das Problem der Dauerparker, die zu zu wenig Parkplätzen für die eigenen Kunden geführt hätten, gelöst. Es handele sich um eine gute Gegenleistung für die Stellplatzablöse-Mittel, daß der Parkplatz nicht nur außerhalb der Öffnungszeiten an zehn Tagen im Jahr für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehe, sondern dauerhaft.

Eberhard Temme (CDU) räumte ein, daß der Vertrag vom damaligen Willen abweiche, nun aber wirksam sei. Nach neuen Verhandlungen mit dem Markteigentümer habe die Verwaltung drei Änderungen vorgelegt, über die nun abzustimmen sei, die Alternative sei "ganz großes Theater" mit Rechtsstreit oder gar kein öffentlicher Parkplatz mehr. Diese Basis würde für ihn ausreichen, nicht alles in Frage zu stellen.

Benno Reich (UWG) konterte, daß die neuen Punkte "auch nicht das Salz in der Suppe bringen würden", die Situation würde dadurch nicht besser. Die Akzeptanz in das Parkscheiben-System gehe verloren, wenn auf Privatkontrollen bestanden würde, um seitens des Unternehmers entscheiden zu können, welche Zahlungsaufforderungen er zurücknehme. Horst Becker bezeichnete die vermeintlichen Zugewinne der neuen Punkte als Nachteile. Die Parkplatzablöse sei für zusätzliche Parkplätze gedacht, die es aber nicht gebe. Es sei zudem nicht nebensächlich, ob ein Privatunternehmen oder die öffentliche Hand die Gelder aus Kontrollen kassiere.

Die Abstimmung über den Tagesordnungspunkt fand schließlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung statt. Wie zu erfahren war, wurden die von der Stadt vorgelegten Zusatzvereinbarungen abgelehnt, die Verwaltung mit großer Mehrheit aufgefordert, die Regelung im Sinne der damaligen Vorgabe zu ändern, was bei einer Nichtumsetzbarkeit auch zu einer Kündigung des Vertrages und Rückforderung der Mittel führen kann. (cs)
 

06. März 2020


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