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Nach monatelangen Bauarbeiten mit zwischenzeitlichen "Ruhephasen" wurde die Kreuzung der Bundesstraße 484 mit der Schiffarther Straße (Kreisstraße 39) bei Wahlscheid im Herbst "fertiggestellt". Am längsten hatte es gedauert, zwei blau-weiße Hinweisschilder aufzustellen, die das Umfahren der neuen Verkehrsinsel gebieten. Warum es so lange gedauert hat, diese bei jedem Schilderhersteller vorrätigen Standardschilder zu montieren, ist nicht bekannt. Zudem wurde auf zusätzliche Warnbaken unter den blauen Richtungspfeilen verzichtet, wie sie heute zur besseren Erkennbarkeit von Verkehrsinseln längst Standard sind.
Nach der Bauphase, als eine eigentlich stillgelegte, aber nicht abgesperrte Linksabbiegespur für den Zeitraum von zwei Wochen in gefährlicher Weise auf eine Verkehrsinsel auflief ( wir berichteten ), ist aber auch der Endzustand der Kreuzung mehr als bedenklich. Denn das Queren der Kreuzung von Schiffarth nach Wahlscheid ist nun faktisch untersagt, obwohl dies nicht Absicht der Planung war. Denn will man der Schiffarther Straße nach Osten folgen, muß man den Linksabbieger aus Richtung Donrath kreuzen und dabei zwei durchgezogene Linien überfahren.
Das Überfahren der Linien (Verkehrszeichen 295) ist nach Straßenverkehrsordnung aber untersagt, auch ohne daß ein zusätzliches Verkehrsschild dies verdeutlichen müsste. Daher dürfen Verkehrsteilnehmer, die über die Kreisstraße 39 von Schiffahrt in Richtung Wahlscheid fahren, an der B 484 eigentlich nur noch nach rechts in Richtung Donrath oder nach links in Richtung Overath abbiegen. Die Geradeausfahrt wird durch die neuen Fahrbahnmarkierungen faktisch verboten.
Da ein solches Verbot gar nicht beabsichtigt war, muß man den Grund an anderer Stelle suchen. Dazu muß man sich die Kreuzung vor dem Umbau anschauen. Damals lag die Verkehrsinsel mit der Fußgängerquerung nördlich der Kreuzung. Die dort fehlende Aufstellfläche für Linksabbieger aus Richtung Overath - vorhanden waren nur ein bis zwei Fahrzeuglängen - wird für eine Vielzahl von Unfällen im Kreuzungsbereich verantwortlich gemacht.
Die Verlagerung der Querungshilfe auf die Südseite der Kreuzung sollte Abhilfe schaffen. Absehbar war aber, daß nun hier kaum Platz vor der Insel für Linksabbieger aus Richtung Donrath verbleiben würde. Das Problem wurde schlicht von der Nordseite der Kreuzung auf die Südseite verlegt. Offenbar kam man aber auf die Idee, die nach örtlichen Gegebenheiten dadurch nur sechs Meter lange Linksabbiegerspur künstlich zu verlängern. Die Haltelinie des früheren, fast 100 Meter langen Linksabbiegers wurde entfernt und fünf Meter vorverlegt in Kreuzungsmitte neu aufgebracht.
Der auf diese Weise verlängerte Linksabbieger wurde mit den üblichen durchgezogenen Linien eingefaßt. Und genau diese Linien, die nun fast bis in die Kreuzungsmitte reichen, verbieten dem Querverkehr das Überfahren der Kreuzung. Da sich kaum jemand davon abhalten läßt, wird der zu lang geratene Linksabbieger permanent rechtswidrig überfahren. Trotz dieses "Tricks" ist der neue Linksabbieger nur rund elf Meter lang und bietet damit maximal zwei Fahrzeugen Platz - und damit nicht mehr als früher auf der Nordseite der Kreuzung.
Es ist nicht der einzige Mangel, der nach "Fertigstellung" der Kreuzung auffällt. So besitzt der neue Linksabbieger gar keinen Richtungspfeil, der den Sinn der kurzen Spur verdeutlichen würde. Als Folge ist zu beobachten, daß mancher Autofahrer auf der Geradeausspur anhält, um links abzubiegen - ein hohes Unfallrisiko für den nachfolgenden Verkehr.
Zu einem Gefahrenpunkt könnte sich auch eine neue Verkehrsführung auf der Wahlscheider Seite der Schiffarther Straße entwickeln. Hier wird der Fahrradverkehr, der der Kreisstraße 39 nach Westen folgen will, vor der Kreuzung auf den linksseitigen Geh- und Radweg geleitet, der zur Querungshilfe führt. Abbieger von der B 484 in Richtung Wahlscheid sind so wenige Meter nach Verlassen der Kreuzung mit einem ungewohnten Querverkehr von Radfahrern konfrontiert, zusätzlich mit einem beginnenden Fahrrad-Schutzstreifen in Richtung Wahlscheid. Die Durchfahrtbreite zwischen den Linien ist hier geringer als zwei Meter. Hier ist besondere Vorsicht geboten.
Fraglich ist, ob die mit diesen Mängeln behaftete Bauausführung der Kreuzung so abgenommen wurde oder noch wird. Die Stadt Lohmar war hier aus zeitlichen Gründen in Vorleistung gegangen und hatte die Planung sowie die Bauarbeiten beauftragt. Rechtlich verantwortlich ist letztlich aber der 'Landesbetrieb Straßenbau NRW', der bei Bundesstraßen im Auftrag des Bundes als Baulastträger fungiert und die Hoheit besitzt. Dessen Experten haben die Kreuzung am 29. Oktober in Augenschein genommen und die Mängel ebenfalls festgestellt :
Der bei den Markierungsarbeiten vergessene Pfeil auf der Linksabbiegerspur soll ergänzt werden. Für die vom Querverkehr zu überfahrenden durchgezogenen Linien des Linksabbiegers hat man sich eine pragmatische Lösung erdacht. So sollen die durchgezogenen Linien mit seitlichen Beistrichen ergänzt werden, die das Überfahren einseitig erlauben. Dennoch dürfte der bis zur Kreuzungsmitte reichende Linksabbieger ein seltener, wenn nicht einmaliger Fall bleiben.
Für Fußgänger stellt der Kreuzungsumbau eine klare Verbesserung dar, sie müssen nur noch die B 484, nicht mehr zusätzlich den Einmündungsbereich auf der Westseite queren, wie es früher notwendig war.
Ein Gefahrenpunkt besteht aber für sehbehinderte oder blinde Fußgänger, die auf die bei Straßenquerungen heute üblichen taktilen Leitelemente im Boden vertrauen. Zwar wurden die Querungshilfe und die an beiden Straßenrändern auflaufenden Gehwege mit den entsprechenden Steinen ausgestattet, aus Richtung Wahlscheid aber an unsinniger Stelle. Folgt ein auf den Blindenstock angewiesener Fußgänger dem zur Bundesstraße führenden Gehweg, tritt er ohne auf die Boden-Indikatoren zu treffen auf die Fahrbahn. Die Leitelemente sind nach links versetzt an der Fahrbahnkante angebracht, nicht aber auf der gesamten Länge der Gehwegkante, die hier ebenerdig in die Fahrbahn übergeht. (cs)