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Fehlerhafte Baustellen-Beschilderung an Donrather Grundschule

Die Beschilderung in der Schulstraße ist widersprüchlich (Stand 06.09.)

Baustellen-Beschilderungen waren in jüngerer Zeit im Lohmarer Stadtgebiet - unabhängig vom Bauherren - oftmals fragwürdig. In Donrath hat sich nun ein neues Beispiel hinzugesellt, mißverständliche Verbote sorgen für Verwirrung statt Klarheit.

Seit Beginn des neuen Schuljahres Ende August verkehren die Schulbusse zur 'Aggertalschule' in Donrath auf einer neuen Strecke. Hintergrund ist, daß der Buswendeplatz vor dem Schulhof seit längerem als Lagerfläche für den entstehenden Erweiterungsbau der Schule dient.

Eine Abfahrt der seither über den Ellhauser Weg einfahrenden Busse über die Broicher Straße ist aber nicht mehr möglich, da dort noch Arbeiten zur Verlegung einer neuen Wasserleitung im Gange sind. Aus diesen Gründen fahren die Busse ab der Ampelkreuzung über die Pappelallee und die Schulstraße zur Grundschule.

Die neueingerichtete Bushaltezone vor dem Neubau der Schule

Vor dem Seiteneingang der Schule in der Schulstraße wurde eine Bushaltezone eingerichtet. Um den Bussen die Durchfahrt durch den verwinkelten Pappelweg und die schmale Schulstraße zu erleichtern, wurden entlang der Strecke Halteverbote ausgeschildert. Zudem wurde die Schulstraße zwischen Pappelallee und Ellhauser Weg in eine Einbahnstraße umgewandelt. Damit den Bussen und dem aufgrund der Einbahnstraße zusätzlichen Verkehr auf dem Ellhauser Weg die Einfahrt auf die Bundesstraße erleichtert wird, wurden hier temporär Ampeln aufgestellt.

Die Einfahrt vom Ellhauser Weg nach Süden in die Schulstraße ist derzeit verboten

Im Vorfeld der Einrichtung der Einbahnstraße machte die eigens aufgestellte Beschilderung Sinn, um im Vorfeld auf die noch nicht geltenden Halteverbote hinzuweisen. Seit zehn Tagen ist die Beschilderung aber irreführend beziehungsweise unzureichend. Entlang der Schulstraße verblieben die Halteverbotsschilder auf einer Seite so stehen, daß man sie nur im Blickfeld hat, wenn man die Strecke verbotenerweise entgegen der Einbahnstraße befährt.

Zahlreiche unsinnige Halteverbotsschilder im Bereich der zur Einfahrt gesperrten Straße

In Einbahnstraßen darf andererseits auch am linken Straßenrand geparkt werden. Hier aber gibt es aus der erlaubten Fahrtrichtung keine Verbote. Man hätte die Schilder schlicht umdrehen müssen, um die gewünschte Rechtslage zu erzielen, was aber unterblieb. Auf der in Fahrtrichtung rechten Seite sind zudem eine Vielzahl von Verbotsschildern verblieben, die sich an manchen Stellen widersprechen. Hier wurde versäumt, die älteren Verbotsschilder zu verhüllen.

Fazit :  Vom Ellhauser Weg darf nicht in die Schulstraße in Richtung Süden eingefahren werden. Entlang der Pappelallee und des oben genannten Abschnitts der Schulstraße soll nicht geparkt werden - auch wenn die Beschilderung dies derzeit teils nicht verbietet. (cs)

08. September 2019

In Einbahnstraßen darf auch auf der linken Straßenseite geparkt werden, diese Form der Beschilderung verbietet es nicht

 

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