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Blinder Fußgänger wurde auf Gehweg von Elektroauto erfasst

Nach einer EU-Verordnung müssen neuentwickelte Elektro- und Elektro-Hybrid-Fahrzeuge seit einem Monat bei niedrigen Geschwindigkeiten und beim Rückwärtsfahren ein dauerhaftes Fahrgeräusch erzeugen, damit sie von anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere Fußgängern und Fahrradfahrern wahrgenommen werden können. Ab Mitte 2021 wird die Regelung nochmals verschärft. Die 'AVAS' (Acoustic Vehicle Alerting System) genannte Einrichtung soll das Unfallrisiko absenken, das entsteht, wenn sich entsprechende Fahrzeuge nahezu lautlos nähern.

Wie wichtig diese Regelung ist, zeigte sich heute im Lohmarer Ortszentrum. Hier kam jedoch noch ein zusätzlicher Faktor hinzu, der zu einem schweren Unfall führte. Denn wenn geräuschlos oder geräuscharm verkehrende Fahrzeuge schon für sehende Fußgänger gefährlich sind, sind sie für Blinde praktisch gar nicht mehr wahrnehmbar.

Gegen 12.20 Uhr wurde ein 53-jähriger Fußgänger, der den östlichen Gehweg der Hauptstraße zwischen der Sackgasse 'Im Backesgarten' und der Poststraße benutzte und sich dabei mit einem Blindenstock vorantastete, von einem PKW erfaßt. Dieser wurde von einer 49-jährigen Autofahrerin gesteuert, die mit dem elektrisch angetriebenen 'Mini Countryman' aus einer Hauseinfahrt über den Gehweg auf die Hauptstraße zurücksetzte. Dabei übersah sie offenbar den Fußgänger.

Dieser wurde angestoßen und geriet teilweise unter das Fahrzeug, wobei laut Polizei ein Bein überrollt wurde. Passanten, die sofort zur Hilfe eilten, konnten das Fahrzeug so weit anheben, daß sie den 53-jährigen unter dem Fahrzeug herausziehen und bis zum Eintreffen der Rettungskräfte betreuen konnten. Die wegen der eingeklemmten Person alarmierte Feuerwehr mußte aufgrund des Einsatzes der Ersthelfer diesbezüglich nicht mehr eingreifen.

Nach der Erstversorgung durch die Feuerwehr und den Rettungsdienst wurde der schwerverletzte, aber ansprechbare Mann zu einem Krankenhaus gebracht. Auch die Autofahrerin mußte behandelt werden, da sie einen Schock erlitten hatte. Wie später bekannt wurde, hatte der Fußgänger unter anderem mehrere Knochenbrüche davongetragen.

Für die Dauer der Rettungsmaßnahmen und der akribischen polizeilichen Unfallaufnahme mußte der Einbahnstraßen-Abschnitt der Hauptstraße für rund 90 Minuten gesperrt bleiben. Der Verkehr wurde durch Nebenstraßen umgeleitet. (cs)

30. Juli 2019,
ergänzt am
31. Juli 2019


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