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Illegale Abbrucharbeiten an der Sägewerk-Ruine in Donrath

Die Brandruine des Sägewerks vor dem Abbruch Ende April

Der Teileinsturz der seit 2009 brachliegenden Brandruine des Sägewerks in Donrath (siehe  Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterBericht vom 2. März ) rückte die Liegenschaft wieder ins Bewußtsein der Öffentlichkeit. Nach der Bergung und dem Abtransport zahlreicher Behälter mit umweltgefährdenden Inhalten wurde Ende April mit dem fachgerechten Abriß der Überreste der Hallen begonnen.

Am 2. Mai beklagten Anwohner jedoch, daß der Abriß unfachmännisch fortgesetzt wurde, indem noch stehende Hallenteile unter großer Staubentwicklung zum Einsturz gebracht wurden. Dies wird als kritisch bewertet, weil von einer Asbestbelastung der Dachplatten ausgegangen wird. Ob und inwieweit dabei Asbestfasern in die Umwelt - in benachbarte Wohnviertel, auf den Bolzplatz und den Kinderspielplatz - gelangten, ist unbekannt.

Nun bestätigt die Stadtverwaltung, daß die Fortsetzung der Abbrucharbeiten am 2. Mai illegal, weil ungenehmigt erfolgte. Diese Arbeiten seien vom Inhaber des Grundstücks durchgeführt beziehungsweise in Auftrag gegeben worden. Über etwaige damit verbundene Umweltbelastungen und ob diesbezüglich Untersuchungen vorgenommen werden wird nicht informiert. (cs)

Der Zustand nach dem Einreißen der Hallenteile

Hier die Verlautbarung der Stadtverwaltung im Wortlaut : "Auf der Fläche des ehemaligen Sägewerkes fanden bis Anfang Mai vom Kreis veranlasste und mit dem Kreis abgestimmte Sofortmaßnahmen statt, um unbekannte Flüssigkeiten sicherzustellen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dazu wurden auch Gebäudeteile ordnungsgemäß beseitigt. Darüber hinaus hat der Eigentümer der Fläche am 2. Mai ungenehmigte Abbrucharbeiten begonnen, die innerhalb einer Stunde nach Bekanntwerden noch am selben Tag von der Stadt Lohmar untersagt wurden. Bei der Stilllegung der Baustelle war ein Mitarbeiter des Kreises dabei.

Lediglich die Entsorgung der vom Kreis genau definierten und bereits separierten Materialien wurde von der Stilllegung ausgenommen. Zur Sicherstellung, dass keine Teile des maroden Gebäudes auf Nachbargrundstücke fallen und gegebenenfalls Personen verletzt werden könnten, hat die Stadt den Aufbau eines Sicherheitszaunes in Abstimmung mit dem betroffenen Nachbarn veranlasst. Inzwischen ist die Abbruchgenehmigung erteilt worden inclusive eines vom Kreis geprüften Entsorgungskonzeptes. Mit den ordnungsgemäßen Abbrucharbeiten ist in Kürze zu rechnen."

 

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12. Mai 2017