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Stadtverwaltung und Politik wurden vor kurzem durch die Abholzung eines Waldstücks entlang der Landesstraße 84 zwischen Rösrath-Eigen und Durbusch vor vollendete Tatsachen gestellt. Der 'Landesbetrieb Straßen NRW' hatte das Areal gekauft und vom Vorbesitzer sämtliche Bäume fällen lassen, um dort eine Rigole, einen Pufferspeicher zur Rückhaltung von Niederschlagswasser, anzulegen ( wir berichteten ).
Weil die Gefahr bestand, daß die bevorstehenden Bauarbeiten eine dort (beidseits der Landstraße) bestehende Landwehr - eine historische Schutzanlage - in ihrem Bestand gefährden, wurde schnell gehandelt. Schon in der Sitzung des Stadtentwicklungs-Ausschusses am vergangenen Dienstag (04.04.) wurde ein Dringlichkeits-Antrag einstimmig angenommen, die Anlage als "Landwehr Durbusch" unter Denkmalschutz zu stellen und als Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt aufzunehmen, die zuvor nur vier in diese Kategorie gehörigen Denkmäler aufwies, darunter eine weitere historische Befestigungsanlage.
Die erfolgte Unterschutzstellung kann allerdings nur noch der Schadensbegrenzung dienen. Denn die aus Wall- und Graben-Anlagen bestehende Landwehr wurde schon bei den Rodungsarbeiten schwer in Mitleidenschaft gezogen. Der im Bereich der Rodungsfläche liegende Teil nahe der Landstraße wurde von schweren Arbeitsmaschinen quer zur Laufrichtung befahren. Deren mächtige Reifen mit ihren groben Profilen haben sich dabei tief in die beiden parallel verlaufenden Wälle eingegraben, regelrechte Furchen geschlagen.
Aber auch im noch bewaldeten Bereich wurde der hier markante und tief ausgeprägte Graben im leicht abfallenden Gelände bei den Arbeiten offenbar in seiner geschichtlichen Bedeutung nicht erkannt. Nicht nur, daß auch hier zahlreiche der im Laufe der Jahrzehnte gewachsenen Bäume auf den beiden Wällen gefällt wurden. Gravierender erscheint, daß der Graben von schwerem Gerät offensichtlich sogar als Rückegasse für abzutransportierende Baumstämme genutzt wurde. Die Reifenprofile haben den zuvor sanft geschwungenen Boden der Anlage unkenntlich verformt, die seitlichen Wälle wurden dabei an ihrem Fuß eingeschnitten.
Selten wurden bedeutsame Hinterlassenschaften der Ortsgeschichte, die in diesem Fall auf das 16. Jahrhundert datiert werden, derart ignoriert. Die Stadt Lohmar listet die historische Wegsperre seit langem als Sehenswürdigkeit auf, die dortige Bezeichnung als Bodendenkmal traf bislang aber nicht im rechtlichen Sinne zu. Um eine vollständige Zerstörung des Denkmals bei weiteren Rücke- oder Bauarbeiten zu verhindern, scheinen nun Schutzmaßnahmen durch Kennzeichnung und Absperrung der Wall- und Graben-Anlage vor Ort geboten. (cs)