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Ein Reizthema für viele Lohmarer Autofahrer wurde auch in der letzten Sitzung des Stadtrates vor der Winterpause heiß diskutiert - zum wiederholten Male. Der Punkt war zunächst nur im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgesehen, wurde dann aber doch öffentlich behandelt. Es geht um den gemeinsamen Parkplatz des 'Edeka'-Marktes und der benachbarten 'VR-Bank' im Zentrum Lohmars. Kritikpunkt ist die Form der Parkraum-Bewirtschaftung. Wer bei einem kurzen Einkauf oder Bankbesuch auch nur vergißt, eine Parkscheibe einzulegen, der findet bei seiner Rückkehr - teils schon nach wenigen Minuten - einen Zahlschein über stattliche 19,90 Euro vor. Gleiches gilt bei einer Überschreitung der Höchstparkdauer von 90 Minuten.
Schon am Betrag läßt sich ablesen, daß dieser nicht vom städtischen Ordnungsamt stammt. Das gleiche "Vergehen" an einem der Parkstreifen entlang öffentlicher Straßen oder etwa auf dem Frouardplatz würde nämlich mit "nur" 10 Euro quittiert. Grund für den Unterschied ist, daß der Supermarkt-Parkplatz von einem privaten Unternehmen aus Düsseldorf kontrolliert wird. Das Ganze ließe sich leicht damit erklären, daß es sich um einen privaten Parkplatz handelt, auf die Gebührenordnung wird zudem auf Schildern hingewiesen.
Doch so einfach stellt sich die Situation nicht dar. Die Stadt hat nämlich für eine öffentliche Mitnutzung des Parkplatzes an die Betreiber des Marktes Geldmittel aus der sogenannten Parkplatzablöse gezahlt. Dabei handelt es sich um eine Ersatzleistung, die Gewerbetreibende an die Stadt zahlen müssen, wenn sie nicht ausreichend eigene Parkplätze für ihre Kunden nachweisen können. 200.000 Euro wurden seinerzeit als Zuschuß für den Parkplatz bewilligt, von denen bislang aber nur 100.000 ausgezahlt worden sein sollen. Schon nach Aufstellung der Schilder im Frühjahr 2016 hatte die Politik deren Rücknahme oder eine separate Kennzeichnung der öffentlich finanzierten Parkplätze gefordert.
Horst Becker (Bündnis 90 / Die Grünen) bemängelte in der jüngsten Sitzung, daß der von der Stadtverwaltung mit dem Unternehmer geschlossene Vertrag nicht dem Geist der damaligen Vorgabe durch die politischen Gremien entspreche. Diese habe eine öffentliche Bewirtschaftung durch das städtische Ordnungsamt vorgesehen. Zudem sei die besprochene Gesamtanzahl der Parkplätze nicht geschaffen worden. Allein für den Supermarkt würden baurechtlich 70 Stellflächen benötigt. Für 30 zusätzliche Stellflächen seien die öffentlichen Mittel vorgesehen gewesen. Der gesamte Parkplatz (ohne das der Bank zugerechnete öffentliche und private Deck der Hochgarage) weist aber nur 82 Parkplätze auf, ohne den Parkstreifen entlang der Bank 69. Sieben weitere könnten hinzukommen, wenn der auf Stelzen stehende Altbau auf dem Parkplatz abgerissen würde. Aber auch dann wäre man von den geplanten 30 öffentlichen Parkplätzen noch weit entfernt.
Der eigentliche Aufreger aber ist, daß das private Unternehmen seine Zahlungsaufforderungen für alle Parkplätze verteilt, somit auch für den Anteil öffentlicher Stellflächen, für die die Stadt bezahlt hat. Der Inhaber kassiere Fördermittel und würde Knöllchen seiner Kunden nach Gusto zerreißen, ein Inkasso-Unternehmen mache "sich die Kassen voll", so die Vorwürfe von Horst Becker. Wenn Geld hergegeben würde, könne diese Regelung nicht akzeptiert werden. Es sei eine grundsätzliche ordnungsrechtliche Frage, kein öffentliches Geld für privat bewirtschaftete Parkplätze zu bewilligen.
In dieser Auffassung wurde er von Rudi Schmelzer (SPD) unterstützt. Die Förderung sei nach einem Beschluß von 2013 an bestimmte Kriterien gebunden, die in mindestens zwei Punkten nicht erfüllt wurden. "Ich nenne das jetzt Willkür, wenn jemand entscheidet, wer länger als 90 Minuten parken darf". Zudem könne man nicht daran interessiert sein, wenn Leute aufgrund der Höchstparkdauer zwischen den Lohmarer Geschäften hin- und herfahren müssen.
Für die Verwaltung erläuterte Haupt- und Rechtsamts-Leiterin Gabriele Willscheid, daß die Forderung der Politik auf öffentliche Bewirtschaftung des Parkplatzes bei den Verhandlungen mit dem Unternehmer nicht umgesetzt werden konnte und daher nicht in den Vertrag aufgenommen wurde. Eine außerordentliche Kündigung des Vertrags sei nur bei einer neuen Sachlage möglich, die eine der beiden Parteien unzumutbar belaste.
Bürgermeister Horst Krybus ergänzte, daß bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt keine "Knolle" mehr zurückgenommen werden könnte : "Ich halte das Ansinnen für legitim, daß der Inhaber entscheidet, wer dort parken darf." Seit der Bewirtschaftung wäre das Problem der Dauerparker, die zu zu wenig Parkplätzen für die eigenen Kunden geführt hätten, gelöst. Es handele sich um eine gute Gegenleistung für die Stellplatzablöse-Mittel, daß der Parkplatz nicht nur außerhalb der Öffnungszeiten an zehn Tagen im Jahr für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehe, sondern dauerhaft.
Eberhard Temme (CDU) räumte ein, daß der Vertrag vom damaligen Willen abweiche, nun aber wirksam sei. Nach neuen Verhandlungen mit dem Markteigentümer habe die Verwaltung drei Änderungen vorgelegt, über die nun abzustimmen sei, die Alternative sei "ganz großes Theater" mit Rechtsstreit oder gar kein öffentlicher Parkplatz mehr. Diese Basis würde für ihn ausreichen, nicht alles in Frage zu stellen.
Benno Reich (UWG) konterte, daß die neuen Punkte "auch nicht das Salz in der Suppe bringen würden", die Situation würde dadurch nicht besser. Die Akzeptanz in das Parkscheiben-System gehe verloren, wenn auf Privatkontrollen bestanden würde, um seitens des Unternehmers entscheiden zu können, welche Zahlungsaufforderungen er zurücknehme. Horst Becker bezeichnete die vermeintlichen Zugewinne der neuen Punkte als Nachteile. Die Parkplatzablöse sei für zusätzliche Parkplätze gedacht, die es aber nicht gebe. Es sei zudem nicht nebensächlich, ob ein Privatunternehmen oder die öffentliche Hand die Gelder aus Kontrollen kassiere.
Die Abstimmung über den Tagesordnungspunkt fand schließlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung statt. Wie zu erfahren war, wurden die von der Stadt vorgelegten Zusatzvereinbarungen abgelehnt, die Verwaltung mit großer Mehrheit aufgefordert, die Regelung im Sinne der damaligen Vorgabe zu ändern, was bei einer Nichtumsetzbarkeit auch zu einer Kündigung des Vertrages und Rückforderung der Mittel führen kann. (cs)