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Nach unserer Veröffentlichung am Rosenmontag (03.03) hat der Fall eines bezüglich der Anfahrt mißglückten Rettungsdienst-Einsatzes mit Ziel der Ortslage Schiffarth für viele Diskussionen gesorgt. Am Abend des 2. März waren sowohl Rettungswagen (RTW) als auch Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) bei der Anfahrt zu einer im westlich der Agger gelegenen Teil der Schiffarther Straße gelegenen Adresse fälschlich über die Bundesstraße 484 gekommen. Nachdem beide unabhängig voneinander von der B 484 direkt nach links in die Kreisstraße 39 abgebogen waren, fanden die Fahrten vor der Baustelle der im vergangenen Oktober abgetragenen Aggerbrücke zunächst ein Ende.
Erst mit einer Verzögerung von rund 15 Minuten (RTW) beziehungsweise acht bis neun Minuten (NEF) erreichten die Fahrzeuge gleichzeitig den Einsatzort über die über die Landesstraße 84 führende Umleitung, so die Angabe von Augenzeugen. Die Differenz ist dadurch erklärbar, daß der aus Lohmar herbeigeeilte Rettungswagen früher an der Baustelle ankam als der in Siegburg gestartete Notarzt. In der Zwischenzeit hatte die Rettungswagen-Besatzung noch die östlich der B 484 gelegenen Häuser der Schiffarther Straße angefahren, vermutlich um die dortigen Hausnummern zu überprüfen. Beide Fahrzeuge trafen sich schließlich an der Kreuzung, in der Folge entfernten sich beide nach Norden, um die Umleitung über Birken und Scheid zu befahren.
Die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises hat als Träger des Rettungsdienstes nun ein offizielles Statement zu den Geschehnissen am Abend des 2. März abgegeben. Demnach hat eine Verkettung von Umständen zu der inakzeptablen Verzögerung geführt. Wie durch die Wahlscheider Vorwahl üblich, war der Notruf zunächst bei der Rettungsleitstelle des Rheinisch-Bergischen-Kreises in Bensberg aufgelaufen und von dort nach Siegburg weitergeleitet worden. Wie Kreis-Pressesprecherin Rita Lorenz auf Anfrage mitteilte, sei die konkrete Hausnummer des Einsatzortes bekannt gewesen. Nachdem die Telefonverbindung mit den Angehörigen der Patientin hergestellt war, habe der Disponent in der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises sofort mit Anweisungen für die Reanimierung der Frau begonnen und diese bis zum späteren Eintreffen der Rettungskräfte fortgeführt. Derart beschäftigt, habe er nicht mehr auf die konkrete Adresse und deren genaue örtliche Lage geachtet.
Die eigentliche Sperrung der Kreisstraße durch die derzeit fehlende Brücke sei jedoch bekannt gewesen. Die Information über die Verlängerung der ursprünglich nur bis zum 28. Februar angesetzten Unbefahrbarkeit der Aggerbrücke hätte auch dem Amt 38 (Amt für Bevölkerungsschutz) vorgelegen. Nicht explizit bestätigt wurde dabei, ob die Information auch an die diesem Amt untergeordnete Rettungsleitstelle weitergereicht wurde. Nach uns vorliegenden Informationen wurden bei der Alarmierung der Einsatzkräfte keinerlei Hinweise auf die noch andauernde Sperrung weitergegeben. Stattdessen habe es zuvor einen schriftlichen Hinweis gegeben, daß die Sperrung am 28. Februar aufgehoben werde. Erst mit Datum vom 4. März (also zwei Tage nach dem betreffenden Vorfall) sei vom Kreis ein Schreiben versandt worden, das auf den Fortbestand der Sperrung hinweist.
Den Rettungssanitätern oder Rettungshelfern der üblicherweise eingesetzten Rettungswachen in Donrath (Malteser) oder Pohlhausen (Johanniter) dürfte die Sperrung der Brücke vermutlich bekannt gewesen sein. Am betreffenden Abend wurde jedoch die Besatzung des nächstgelegenen verfügbaren Rettungswagens alarmiert. Bei diesem handelte es sich um ein Fahrzeug einer anderen Organisation, das sich zwecks der Sanitätsbetreuung einer Karnevals-Veranstaltung auf dem Lohmarer Frouardplatz befand. Der Besatzung dieses Fahrzeugs scheint die Sperrung der Aggerbrücke auf der Schiffarther Straße nicht präsent gewesen zu sein. Offenbar in Ermangelung eines diesbezüglichen Hinweises erfolgte die Anfahrt über die Bundesstraße 484 statt direkt via Scheiderhöhe über die Landesstraße 84.
Seitens des Kreises wird zudem betont, daß bei dem Notruf am 2. März die Adresse Schiffarther Straße (mit der entsprechenden Hausnummer) sowie der Ortsteil Wahlscheid genannt wurden, nicht aber der Ortsname Schiffarth. Dabei handelte es sich jedoch keineswegs um eine irreführende Angabe des Anrufers. Der historische Ort Schiffarth gehört heute nämlich formal zum Stadtteil Wahlscheid, wie auch die Ortsschilder an beiden Zufahrten nach Schiffarth belegen. Die Angabe Wahlscheid war somit korrekt.
Laut der Auskunft der Kreisverwaltung wurden die Hausnummern der Schiffarther Straße nun "randscharf" in das Computersystem der Leitstelle eingepflegt, um bei zukünftigen Einsätzen sofort zu erkennen, ob es sich um eine Adresse links- oder rechtsseitig der Agger handelt. Warum diese Maßnahme aber erst jetzt und nicht - wie naheliegend wäre - bereits bei der Sperrung der Brücke im Oktober vergangenen Jahres erfolgte, ist verwunderlich.
Tröstlich ist nur, daß der am Folgetag im Krankenhaus zu beklagende Tod der Seniorin nicht auf die Verzögerung bei der Anfahrt zurückzuführen sein soll. Dies bekräftigt nicht nur die Kreisverwaltung, sondern ist auch aus Schiffarth zu hören. (cs)