Standortnavigation
Sie sind hier: lohmar.info > Berichte > Berichte 2013 > Kreuzung der B 484 bei Wahlscheid
Seit langem ist die Kreuzung der Bundesstraße 484 mit der Schiffarther Straße (K 39) im Westen von Wahlscheid in der Diskussion. Grund sind sporadische Unfälle (13 innerhalb von vier Jahren), die unterschiedliche Ursachen hatten und meist auf individuelle Fehler beim Abbiegen, Einbiegen oder Kreuzen zurückzuführen waren. Tiefpunkte waren der abendliche Zusammenstoß eines Linienbusses mit einem dabei getöteten Fußgänger 2009 (wir berichteten) und der tragische Unfall an Heiligabend vergangenen Jahres, der - soweit ermittelt aufgrund eines nicht angelegten Gurtes - tödlich endete (wir berichteten). In der vergangenen Woche beschäftigte sich der Ausschuß für Bauen und Verkehr erneut mit dem Thema.
Die CDU-Fraktion hatte beantragt, vom zuständigen 'Landesbetrieb Straßen NRW' den unverzüglichen Umbau der Kreuzung zu einem Kreisverkehr zu verlangen. Durch diese Baumaßnahme würde das Tempo der Verkehrsteilnehmer gesenkt, was durch eine nochmalige Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h nicht gewährleistet sei. Andere Maßnahmen würden das Problem nicht lösen.
Die 'Bündnis 90 / Grünen' befürchten, daß der von ihnen ebenfalls priorisierte Kreisverkehr nicht zeitnah umgesetzt werden könne, fordern aber dessen Baubeginn bis Ende 2014. Bei einer späteren Umsetzung müsse zuvor der Bürgersteig auf der Wahlscheider Straße der Schiffarther Straße auf die Südseite verlegt werden (ebenfalls die Querungshilfe auf der B 484). Weiterhin wurde für diesen Fall die Einrichtung des gleichen Abschnitts als Einbahnstraße in Richtung B 484 verlangt. Auch Anwohner sprechen sich für eine solche Maßnahme aus, da Fußgänger durch den infolge der Baustelle auf der Wahlscheider Straße stark gesteigerten Verkehr auf der großteils schmalen Schiffarther Straße gefährdet seien.
Einen eher praxisfremden Antrag stellte die FDP-Fraktion, indem sie das Linksabbiegen aus allen vier Fahrtrichtungen der Kreuzung B 484 / Schiffarther Straße verbieten wollte. Diese "kostengünstige" Maßnahme sei der Kreisverkehrslösung überlegen, da keine baulichen Behinderungen entstünden. Unerwähnt blieb, daß durch solche Verbote Umwege und damit unnötiger Zusatzverkehr in Wahlscheid oder gar gefährliche Wendemanöver an anderer Stelle verursacht würden, um zum Ziel zu kommen. Eine Überwachung der Einhaltung solcher Verbote ist zudem kaum zu gewährleisten.
Mitte Februar fand ein Ortstermin aller beteiligter Behörden an der Kreuzung statt, die der Definition nach nicht als Unfallschwerpunkt gilt. Hierbei wurde klar, daß eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der B 484 auf 50 km/h aufgrund des großzügigen Straßenraums mangels Akzeptanz nicht umsetzbar sei. Abgelehnt wird auch die gefordete Aufstellung von stationären Blitzanlagen auf der B 484, da das zulässige Tempo von 70 km/h weitgehend eingehalten werde. Ein Einfahrtverbot in den Wahlscheider Abschnitt der Schiffarther Straße gilt als nicht umsetzbar, da der bauliche Zustand der Einmündung eine Einbahnstraße nicht erkennen lasse. Auch das Linksabbiegeverbot aus allen Richtungen wird aus den oben bereits angeführten Gründen abgelehnt. Der Bau eines Kreisverkehrs wird positiv gesehen, aufgrund des Bedarfs an anderen unfallträchtigeren Kreuzungen ist mit einer solchen Baumaßnahme kurz- bis mittelfristig aber nicht zu rechnen.
Ein weiterer Vorschlag zur Verbesserung der Situation ist die Verlagerung der als Querungshilfe für Fußgänger gedachten Verkehrsinsel von der Nordseite der Kreuzung auf die Südseite. Durch diese Verkehrsinsel besteht nur ein kleine Aufstellfläche von ein bis zwei PKW, die von Overath kommend nach links in Richtung Wahlscheid abbiegen wollen. Die Verlegung nach Süden würde auch eine Verbesserung für die Fußgänger bedeuten, da der Fußweg auf der westlichen Seite ebenfalls auf der Südseite fortgeführt wird. Auf der Ostseite müßte die Stadtverwaltung den Bürgersteig der Südseite dafür um rund 50 Meter bis zur Kreuzung verlängern.
Durch diese Verlagerung dürfe sich das Problem der Nordseite jedoch nicht zur Südseite verlagern, so der Tenor. Aus diesem Grund müßte die Querungshilfe geringfügig von der Kreuzung abgerückt werden, um genügend Aufstellfläche für Linksabbieger in Richtung Schiffarth zu schaffen. Die Distanz dürfe andererseits nicht zu groß sein, damit Fußgänger den Weg bei der Querung der B 484 nicht über die Kreuzung abkürzen. Nach Einschätzung von Ausschuß-Mitgliedern sei der Linksabbiegerverkehr hier ohnehin geringer, von Norden kommend würden "dreißig bis einhundert Mal" so viele Verkehrsteilnehmer nach links abbiegen wie von Süden. Eine - nicht repräsentative - halbstündige Beobachtung der Kreuzung konnte dies nicht bestätigen, in diesem Zeitraum bogen demgegenüber sogar doppelt so viele von Süden kommende Fahrzeuge nach links ab wie von Norden kommende.
Die Stadtverwaltung schlägt zudem vor, die zulässige Geschwindigkeit auf dem gesamten Abschnitt der Bundesstraße 484 von und bis zu den Einmündungen der Wahlscheider Straße im Süden (Höhe Kirchbach) sowie Norden (Ampelkreuzung an der Aggerbrücke) einheitlich auf 70 km/h zu beschränken. Die Verbotsschilder sollten dabei wiederholt werden. Das Überholverbot in Nordrichtung sollte von der Feuerwehrausfahrt bis zur angeführten Ampel im Norden ausgeweitet werden.
Der Ausschuß für Bauen und Verkehr bekräftigte schließlich einstimmig die Forderung nach einem Kreisverkehr, zudem die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und die Aufstellung von "Starenkästen". Weitere Überlegungen wie die Verlagerung der Querungshilfe wurden bis April zurückgestellt. Zunächst soll eine aktuelle Verkehrszählung inclusive der Abbiegevorgänge eine Grundlage für weitergehende Beratungen schaffen. (cs)