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Bodendenkmalschutz für Überreste einer 'V1'-Geschützstellung

Lohmar erhält ein neues Denkmal - genauer gesagt wird ein bestehendes Objekt in den Denkmalstatus erhoben. Betreffendes Objekt dürfte zwiespältige Reaktionen hervorrufen, handelt es sich doch um Überreste aus dunklen Zeiten der deutschen Geschichte. Das beim 'Landschaftsverband Rheinland' angesiedelte "Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland" hat die Stadt Lohmar als "Untere Denkmalbehörde" aufgefodert, die - wenn auch spärlichen - Überreste einer 19944/45 errichteten "V1"-Geschützstellung im 'Staatsforst Siegburg' südwestlich von Heide unter Schutz zu stellen. Diese sollen als Bodendenkmal in die Denkmalliste aufgenommen werden.

Erhaltenes Hauptfundament der Abschußrampe

Unweit der Bundesstraße 56 gelegen, sind nur noch einige betonierte Fundamente, zerborstene Überreste eines Stützpfeilers der knapp 38 Meter langen Abschußrampe ("Walterschleuder") sowie teils mit Trümmern aufgefüllte Gruben, die als Unterstand, als Lagerstätte oder Wasserbecken dienten, zu erkennen. Oftmals sind sie aber auch unter dem Laubteppich verborgen, der den Waldboden weiträumig bedeckt.

Zunächst waren derartige Geschützstellungen in den besetzten Gebieten Frankreichs errichtet worden, um Ziele in England zu erreichen. Nach der Landung der alliierten Streitkräfte auf dem Kontinent wurden die Einrichtungen in die Eifel sowie ins Bergische Land zurückverlegt. So wurden von den Stellungen, zum Beispiel im Ruppichterother Nutscheid, nun belgische Städte sowie der wichtigste Nachschubhafen in Antwerpen unter Beschuß genommen. Mit einer Reichweite von knapp 240 Kilometern lag die belgische Kanalküste noch im Zielbereich des Flugkörpers vom Typ 'Fieseler Fi 103', allgemein "Vergeltungswaffe 1", kurz "V1", genannt.

Reste der ehemals höchsten Betonpfeiler am Ende der Abschußrampe

Von der nun unter Schutz gestellten Stellung bei Heide wurde allerdings keine einzige derartige "Flugbombe" abgefeuert. Es wird heute angenommen, daß dies an der nahen Zeithstraße lag, die als wichtige Versorgungslinie galt. Bei einer Inbetriebnahme der Anlage hätte die Straße vermutlich gesperrt werden müssen, worauf offenbar verzichtet werden sollte. Von den Abschußrampen im Nutscheid wurden dagegen rund 150 Flugkörper gestartet. Sie wurden nach dem Krieg von den alliierten Besatzern zerstört.

Wie schon vergleichbare Anlagen im Linksrheinischen sowie im Bergischen Land erfolgt der Denkmalschutz aus militärgeschichtlichen Gründen, die Anlage dokumentiere "den sinnlosen Versuch des NS-Regimes, durch propagandistisch aufgebauschte Wunder- oder Vergeltungswaffen den verlorenen Krieg zu verlängern". Schützenswert seien die Geschützstellungen zudem aufgrund der Geschichte der Waffentechnik sowie der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Soldaten und der Bevölkerung am Ende des Zweiten Weltkriegs. An dem Erhalt bestehe daher ein öffentliches Interesse, eine genauere Auswertung mit archäologischen Methoden sei denkbar.

Auf dem Lohmarer Stadtgebiet gibt es weitere Bodendenkmäler, so die Landwehr im Wald bei Durbusch, eine spätmittelalterliche Wegesperre in Form eines Wall-Graben-Systems, die zum Schutz vor Straßenräubern und Viehdieben diente. Bodendenkmalschutz besteht auch für ein ehemaliges Erzbergwerk mit erhaltenem Stollenmundloch bei Dahlhaus. (cs)

Die Landwehr unweit der Landesstraße 84 bei Durbusch

 

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08. Oktober 2012


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