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Nachrichten - Archiv 2020

22.10.2020 - Kreisverwaltung, Tiere, Natur, Technik:

So wird der Garten 'igelfit' mit geeigneten Winterquartieren

Eine Information des Umweltamtes des Rhein-Sieg-Kreises :  Derzeit sieht man an vielen Orten Igel umherstreifen. Dabei sind sie nun auch tagsüber auf der Suche nach Würmern, Asseln, Raupen, Käfern, Schnecken und anderen Insekten. Denn sie bereiten sich auf ihren Winterschlaf vor und fressen sich einen ordentlichen Winterspeck an. Wer seinen Garten jetzt winterfit macht, der sollte dabei auch an die kleinen stacheligen Wildtiere denken. Denn sie sind nun auf ihrer Jagd nach Nahrung und Suche nach einem Winterquartier vermehrt in Gärten und Parks unterwegs.

Bereits Anfang Oktober verschwinden die Männchen je nach Witterung im Winterquartier. Die Weibchen folgen ihnen einige Wochen später mit dem Nachwuchs. Igel sind die einzigen Winterschläfer unter den Insektenfressern. In einem wetterfesten, gut wärmeisolierten kugelförmigen Nest können Igel bis zu fünf Monate die nahrungsarme kalte Jahreszeit verschlafen.

Bei der Suche nach einem geeigneten Unterschlupf kann man den Tieren helfen. Unter liegengelassenen Laub- und Reisighaufen finden Igel und auch andere Kleintiere wichtigen Schutz. Teiche oder Pools können dagegen zur Todesfalle werden. Igel können zwar gut schwimmen, durch ihre kurzen Beine sind ihre Möglichkeiten zu klettern jedoch beschränkt. Teiche mit flachen Ufern oder abgedeckte Pools retten die Tiere vor dem Ertrinken.

"Die Hauptfeinde des unter strengem Artenschutz stehenden Igels sind heutzutage leider wir Menschen", sagt der Leiter des Umweltamtes des Rhein-Sieg-Kreises, Rainer Kötterheinrich. "Wir können die Tiere aber unterstützen. So kann man Holzstapel mit ausreichend Hohlraum zu Igelverstecken machen. Auch Schlupflöcher in Gartenzäunen sind hilfreich." Auf keinen Fall sollte man Laub- oder Reisighaufen abbrennen. Auch beim Umgraben von Kompost ist es sinnvoll, aus Rücksicht auf mögliche Bewohner besonders vorsichtig vorzugehen. Kellerschächte oder Gruben sollten regelmäßig auf hineingefallene Igel kontrolliert und am besten abgedeckt werden.

Und noch eine weitere Gefahr lauert für die Stacheltiere in den heimischen Gärten :  Dort sind in der Dämmerung oder nachts immer mehr Mähroboter auf der Wiese unterwegs und verletzen dabei nicht nur Igel schwer oder sogar tödlich. "Bitte lassen Sie die automatischen Rasenmäher nur tagsüber fahren, damit die Tiere sie sehen und ihnen ausweichen können", appelliert Rainer Kötterheinrich. Fragen rund um Igel beantworten die Fachleute am Umwelttelefon des Rhein-Sieg-Kreises gerne unter Telefon 02241 / 132200.


21.10.2020 - Kreisverwaltung, Gesundheit, Recht:

Coronavirus-Gefährdungsstufe 2 im Kreisgebiet ausgerufen

Eine Information der Kreisverwaltung :  Heute (21.10.) hat der Rhein-Sieg-Kreis durch eine Allgemeinverfügung offiziell die Gefährdungsstufe 2 festgestellt. "Im Gegensatz zur gestrigen Feststellung der Gefährdungsstufe 1 betreffen die weitergehenden Einschränkungen nur die Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis, die aktuell hohe Infektionswerte haben und bei denen sich das Ausbruchs-Geschehen nicht klar abgrenzen lässt", erklärt Kreisdirektorin Svenja Udelhoven. Dazu gehören Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Rheinbach, Ruppichteroth, Siegburg, Sankt Augustin und Troisdorf.

"Für diese Städte und Gemeinden gelten ab Mitternacht alle Regelungen, die die Corona-Schutzverordnung für eine 7-Tages-Inzidenz ab 50 vorsieht", so Kreisdirektorin Svenja Udelhoven weiter. "Das bedeutet, dass an Festen höchstens zehn Personen teilnehmen, im öffentlichen Raum maximal fünf Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen dürfen und zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens keine gastronomischen Einrichtungen betrieben werden dürfen."

Rechtliche Basis der heutigen Allgemeinverfügungen ist die seit dem Wochenende gültige Fassung der Corona-Schutzverordnung, in der das Land NRW die Beschlüsse des Corona-Gipfels vom vergangenen Mittwoch umgesetzt hat. Die aktuelle Fassung der Verordnung sieht vor, dass Kreise formell das Erreichen der Gefährdungsstufe 1 beziehungsweise 2 durch eine Allgemeinverfügung feststellen, wenn die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit (LZG) über dem Wert von 35 beziehungsweise 50 liegt und das Infektions-Geschehen nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen oder ähnliches zurückzuführen und einzugrenzen ist.

Gestern hatte der Rhein-Sieg-Kreis nach Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 35 die Gefährdungsstufe 1 festgestellt. Die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt aktuell (LZG Stand 21.10., 0 Uhr) bei 55,9 und erfüllt damit die Voraussetzungen für die Feststellung der Gefährdungsstufe 2. Der Rhein-Sieg-Kreis ist damit verpflichtet, die Gefährdungsstufe 2 heute festzustellen.

Die 7-Tages-Inzidenz bildet ab, wie viele Menschen sich im Rhein-Sieg-Kreis in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert haben.

Anders als Städte und Gemeinden, die auf Basis des § 16 Corona-Schutzverordnung individuelle Schutzmaßnahmen anordnen können, ist Voraussetzung für Allgemeinverfügungen auf Kreisebene der Tatbestand des § 15a Corona-Schutzverordnung, der bestimmt, dass die 7-Tages-Inzidenz nach den Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit den Wert von 35 beziehungsweise 50 überschreiten muss. Die dann maßgeblichen Schutzmaßnahmen ergeben sich unmittelbar aus der Corona-Schutzverordnung (§ 15a Absatz 3 beziehungsweise 4).

Die Feststellungen der Gefährdungsstufen 1 und 2 können erst aufgehoben werden, wenn die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Allgemeinverfügungen können unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen  abgerufen werden.

Die mit der Gefährdungsstufe 2 geltenden Regelungen im Überblick (§ 15a Absatz 4 Corona-Schutzverordnung) :

1. Veranstaltungen und Versammlungen im Sinne der

  • § 4 (Versammlungen, Zusammenkünfte und Versammlungen aus beruflichen, gewerblichen und dienstlichen Gründen)
  • § 6 (Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote im öffentlichen Dienst, Bibliotheken)
  • § 7 (weitere außerschulische Bildungsangebote)
  • § 8 (Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sowie auf Veranstaltungsbereichen im Freien)
  • § 9 (sportliche Wettbewerbe auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen) und
  • § 13 (sonstige Veranstaltungen und Versammlungen) der Corona-Schutzverordnung sowie Kongresse

sind ab dem vierten Tag nach der Feststellung der Gefährdungsstufe mit mehr als 100 Personen unzulässig, wenn nicht drei Tage vor der Veranstaltung ein Konzept nach § 2b (Hygiene- und Infektionsschutz-Konzepte) der zuständigen Unteren Gesundheitsbehörde vorgelegt wurde. Auch mit einem solchen Konzept sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen im Freien oder mehr als 250 Personen in Innenräumen unzulässig,

2. Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen im Sinne von § 14 Absatz 1 und 2 sowie der Verkauf von alkoholischen Getränken sind zwischen 23 Uhr und 6 Uhr unzulässig.

3. Abweichend von § 13 Absatz 5 Satz 2 dürfen an Festen höchstens zehn Personen teilnehmen.

4. Abweichend von § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 beträgt die zulässige Gruppengröße höchstens fünf Personen.


21.10.2020 - Verkehr, Baumaßnahmen:

Bessere Verkehrsführung an A 3-Ausfahrt erst ab Montag

Die für den morgigen Donnerstag angekündigte Änderung der Verkehrsführung an der Autobahn-Anschlußstelle Lohmar(-Süd) zur Verbesserung des Verkehrsflusses in Fahrtrichtung Siegburg / B 56 (wir berichteten vorgestern) verschiebt sich auf kommenden Montag (26.10.). Dies teilt der für die Baumaßnahme zuständige 'Landesbetrieb Straßenbau NRW' mit. (cs)


21.10.2020 - Gesundheit:

'Robert-Koch-Institut' weist den Kreis als 'Risikogebiet' aus

Die absoluten Fallzahlen wiesen schon am Wochenende darauf hin, daß der Rhein-Sieg-Kreis bezüglich der Infektionen mit dem neuen Corona-Virus auch den zweiten Schwellenwert von 50 übersteigen wird. Die offizielle Ausweisung als "Risikogebiet" erfolgt mit einem Zeitverzug - heute nacht markierte das 'Robert-Koch-Institut' das Kreisgebiet erstmals als solches. Die 7-Tage-Inzidenzrate (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen) wird mit 55,9 angegeben, am Vortag waren es noch 44,4.

Auch lokal gab es eine weitere Steigerung. Nach neuestem Stand beträgt die Gesamtzahl der "SARS-CoV-2"-Infektionen seit März mit Stand Dienstag (20.10.) in Lohmar 129 Fälle (plus drei zum Vortag). Die Zahl der Akutfälle stieg von 17 auf 18, die der Genesenen von 107 auf 109. (cs)


21.10.2020 - Verkehr, Polizeimeldungen, Feuerwehr:

Kleinwagen prallte an der Sülztalstraße gegen Alleebaum

Bei einem Alleinunfall auf der Landesstraße 288 ist heute am frühen Morgen eine Autofahrerin leicht verletzt worden. Die 24-jährige Koblenzerin war gegen 4.45 Uhr zwischen Rösrath und Meigermühle im Sülztal unterwegs, als sie mit ihrem 'Nissan Micra' in Höhe der Burg Sülz von der regennassen Fahrbahn abkam und frontal einen der mächtigen Alleebäume traf.

Während sie per Rettungswagen zu einem Krankenhaus gebracht wurde, sicherten Polizei und Feuerwehrleute der Löschgruppe Scheiderhöhe die Unfallstelle ab. Der noch spärliche Berufsverkehr konnte die Einsatzstelle wechselseitig passieren. Für die Bergung des als Totalschaden abzuschreibenden Kleinwagens mußte die Sülztalstraße für rund 15 Minuten voll gesperrt werden. An der Rinde der getroffenen Linde entstand nur geringer Schaden. (cs)


20.10.2020 - Kreisverwaltung, Gesundheit, Recht:

Kreis stellt offiziell die Coronavirus-Gefährdungsstufe 1 fest

Eine Information der Kreisverwaltung :  Heute (20.10.) hat der Rhein-Sieg-Kreis durch eine Allgemeinverfügung offiziell die Gefährdungsstufe 1 festgestellt. "Damit treten ab Mitternacht für das gesamte Kreisgebiet alle Regelungen in Kraft, die die Corona-Schutzverordnung für eine 7-Tages-Inzidenz ab 35 vorsieht", erläutert Svenja Udelhoven, Kreisdirektorin des Rhein-Sieg-Kreises. "Dazu gehört, dass an Festen höchstens 25 Personen teilnehmen dürfen und draußen überall da eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann." Das betrifft zum Beispiel stark frequentierte Fußgängerzonen. Die betroffenen Außenbereiche in den Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises sind in der Allgemeinverfügung konkret aufgeführt.

"Bitte halten Sie sich unbedingt an diese "Spielregeln", reduzieren Sie Ihre Kontakte auf ein Minimum und helfen Sie mit, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen", appelliert Ralf Thomas, Leiter der 'Fachstelle Covid', eindringlich. "Ansonsten drohen dem Rhein-Sieg-Kreis kurzfristig weitere Beschränkungen."

Rechtliche Basis der heutigen Allgemeinverfügung ist die am Wochenende in Kraft getretene Fassung der Corona-Schutzverordnung, in der das Land NRW die Beschlüsse des Corona-Gipfels vom vergangenen Mittwoch umgesetzt hat. Die aktuelle Fassung der Verordnung sieht vor, dass Kreise offiziell das Erreichen der Gefährdungsstufe 1 durch eine Allgemeinverfügung feststellen, wenn die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit über dem Wert von 35 liegt und das Infektionsgeschehen nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen oder ähnliches zurückzuführen und einzugrenzen ist.

Die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt aktuell (LZG Stand 20.10. 0 Uhr) bei 44,4 (gestern, LZG Stand 19.10., 0 Uhr, bei 30,6). Sie bildet ab, wie viele Menschen sich im Rhein-Sieg-Kreis in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert haben. Die Allgemeinverfügung kann unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen  abgerufen werden.

Strengere Regelungen durch lokale Allgemeinverfügungen wie zum Beispiel in Siegburg bleiben durch die heutige Allgemeinverfügung unberührt und gelten weiter. Sollte die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis den Wert 50 überschreiten, muss offiziell die Gefährdungsstufe 2 festgestellt werden.

Landrat Sebastian Schuster hatte sich am Dienstag letzter Woche bereits mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Gemeinden darauf verständigt, die zu diesem Zeitpunkt vom Ministerium für Arbeit, Gesundheits und Soziales NRW (MAGS) vorgesehenen Schutzmaßnahmen für eine 7-Tages-Inzidenz über 35 flächendeckend im ganzen Kreisgebiet anzuwenden, die rechtssichere Umsetzung im Einvernehmen mit dem 'MAGS' aber mit Blick auf die Beratung des Landeskabinetts und die anstehenden Anpassungen der Corona-Schutzverordnung zurückgestellt.

Die mit der Gefährdungsstufe 1 geltenden Regelungen im Überblick (§ 15a Absatz 3 Corona-Schutzverordnung):

1. Veranstaltungen und Versammlungen im Sinne der

  • § 4 (Versammlungen, Zusammenkünfte und Versammlungen aus beruflichen, gewerblichen und dienstlichen Gründen)
  • § 6 (Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote im öffentlichen Dienst, Bibliotheken)
  • § 7 (weitere außerschulische Bildungsangebote)
  • § 8 (Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sowie auf Veranstaltungsbereichen im Freien)
  • § 9 (sportliche Wettbewerbe auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen) und
  • § 13 (sonstige Veranstaltungen und Versammlungen) der Corona-Schutzverordnung sowie Kongresse

mit mehr als 1.000 Personen sind unzulässig.

2. An Festen (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter im Sinne des § 13 Absatz 5 Satz 2 Corona-Schutzverordnung) dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen.

3. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt - abweichend von § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1, 1a und 3a Corona-Schutzverordnung - auch am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten und Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen nach § 13 Absatz 1 und 2 der Corona-Schutzverordnung, soweit dies nicht mit der Tätigkeit (zum Beispiel als Moderator, Vortragender) unvereinbar ist, sowie als Zuschauer von Sportveranstaltungen.

4. Die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 Corona-Schutzverordnung genannten Gruppen gehören, gilt - abweichend von

  • § 2b Absatz 1 Corona-Schutzverordnung bei Veranstaltungen, Versammlungen oder Angeboten
  • § 6 Absatz 2 Corona-Schutzverordnung bei Unterrichts-Veranstaltungen im Rahmen von Bildungsangeboten im öffentlichen Dienst
  • § 7 Absatz 1 Corona-Schutzverordnung bei Bildungsangeboten und Prüfungen von Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Einrichtungen
  • § 8 Absatz 1 Corona-Schutzverordnung bei Konzerten und Aufführungen
  • § 10 Absatz 6 Corona-Schutzverordnung beim Betrieb von Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen
  • und § 13 Absatz 1 Corona-Schutzverordnung bei sonstigen Veranstaltungen, die nicht unter die besonderen Regelungen dieser Verordnung fallen, und bei denen die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen, auch dann, wenn eine qualifizierte Rückverfolgung nach § 2a Absatz 2 Corona-Schutzverordnung sichergestellt ist.

5. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt auch in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist (zum Beispiel stark frequentierte Fußgängerzonen).

Die besonderen Beschränkungen nach Ziffer 1 gelten nicht für Beerdigungen, Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere politische Veranstaltungen von Parteien einschließlich Aufstellungs-Versammlungen zu Wahlen und Vorbereitungs-Versammlungen dazu sowie Blutspende-Termine) zu dienen bestimmt.

Öffentliche Außenbereiche, für die die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt, sind (Auszug) :

Stadt Siegburg - Geltungsbereich : Fußgängerzone sowie an Orten mit erhöhtem Personenaufkommen, an denen das Abstandsgebot nicht sicher eingehalten werden kann.
Stadt Troisdorf - Geltungsbereich :  Fußgängerzone Innenstadt Troisdorf Kölner Straße 1-97, Wilhelm-Hamacher-Straße, Wilhelm-Hamacher-Platz, Am Bürgerhaus, Fischerplatz, Hippolytusstraße 1-58, Alte Poststraße, Schloßstraße 2a-7, An der Feuerwache 1 und 1a, Von-Loe-Straße 1, Hospitalstraße 3-9, Kölner Platz und Klevstraße 1-13
Zeitrahmen :  Montag bis Samstag, jeweils von 10 bis 18 Uhr


20.10.2020 - Gesundheit, Kreisverwaltung:

7-Tage-Inzidenz in Rhein-Sieg auf bislang höchstem Wert

Mit einem Wert von 44,4 ist die Anzahl der Neuinfektionen mit dem "SARS-CoV-2"-Virus pro 100.000 Einwohner über einen Zeitraum von sieben Tagen auf den bisherigen Höchstwert im Rhein-Sieg-Kreis gestiegen. Vor genau einer Woche lag er schon einmal bei 42,1. Damit befindet er sich wieder zwischen den beiden Schwellenwerten von 35 und 50, für die abgestufte Restriktionen festgelegt wurden. Der benachbarte Rheinisch-Bergische Kreis gilt nach dem Anstieg über die 50er-Marke am Wochenende nun als "Risikogebiet".

Für das Lohmarer Stadtgebiet wurden am Montag im Vergleich zum Vortag vier weitere Neuinfektionen registriert, womit die Gesamtzahl seit März auf 126 anstieg. Weil parallel keine Genesungen zu verzeichnen waren, erhöhte sich die Anzahl der Akutfälle ebenfalls um vier auf nunmehr 17. (cs)


19.10.2020 - Veranstaltungen, Kulturelles, Vereine, Gesundheit:

Termine der 'Honrather Konzerte' fallen am Sonntag aus

Die beiden für das kommende Wochenende (Sonntag, 25.10.) angesetzten Konzerte des Querflöten-Ensembles 'Quintessenz' in Honrath wurden heute abgesagt. Vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen von Corona-Infektionen stand die Gesundheits-Fürsorge der Besucher/innen bei der Entscheidung im Mittelpunkt, so der ausrichtende 'Förderkreis für Musik in der Kirche Honrath'. (cs)


19.10.2020 - Verkehr, Baumaßnahmen:

Änderung der Verkehrsführung an BAB 3-Abfahrt Lohmar

Derzeit wird der abfahrende Verkehr der Autobahn über die gesperrte Auffahrt geführt

Seit einigen Wochen ist die Autobahn-Auffahrt der Anschlußstelle Lohmar (31) in Fahrtrichtung Frankfurt für den Verkehr gesperrt (wir berichteten). Grund sind Bauarbeiten auf der Fahrspur der benachbarten Autobahn-Abfahrt, die über ein eigenes Brückenbauwerk führt. In diesem Bereich werden derzeit Arbeiten am Unterbau der Fahrbahn durchgeführt.

Aus Richtung Köln kommende Verkehrsteilnehmer, die nach Lohmar oder Siegburg wollen, werden daher über die gesperrte Auffahrt zur B 484 geführt. Hierfür wurde eigens ein Zubringer von der A 3 zur Auffahrt-Spur asphaltiert (Foto unten). Allerdings kommt es hier in Stoßzeiten zu Rückstauungen bis auf die Autobahn, weil anders als im Normalbetrieb auch die Fahrzeuge mit Fahrtziel Siegburg von einer Mobilampel an der B 484 aufgehalten werden.

Um den Verkehrsfluß in Richtung Siegburg und der B 56 zu verbessern, beginnt der 'Landesbetrieb Straßenbau NRW' heute mit dem Anlegen einer provisorischen Überfahrt von der Auffahrt- auf die Abfahrtspur der A 3. Rechtsabbieger können so auf die reguläre Abfahrt wechseln, womit sie ohne Ampelphase auf die B 484 nach Süden gelangen. Die neue Verkehrsführung soll ab Donnerstag (22.10.) zur Benutzung freigegeben werden. (cs)


18.10.2020 - Gesundheit, Kreisverwaltung:

Update zum Pandemie-Status in Kommune und Kreis

Seit Donnerstag hat sich die Gesamtzahl der (nach Test bestätigten) Fälle von Infektionen mit dem "SARS-CoV-2"-Virus im Lohmarer Stadtgebiet um sechs auf 122 erhöht. Aufgrund weiterer Genesungen stieg die Anzahl der Akutfälle im gleichen Zeitraum um zwei auf jetzt 13.

Im Kreisgebiet wurden seit dem letzten hier veröffentlichten Stand vom Donnerstag innerhalb von drei Tagen 111 weitere Infektionen erkannt. Die Gesamtzahl seit März summiert sich auf 2.728, davon 2.349 Genesene. Die Zahl der Akutfälle blieb mit 322 (vor drei Tagen 320) nahezu gleich. Der für Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens herangezogene Wert von Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen stieg von 34,8 (Freitag, 0 Uhr) auf 39,0, fiel aktuell aber wieder auf 35,6 ab. Damit liegt er erneut, wenn auch nur geringfügig, über dem ersten maßgeblichen Schwellenwert von 35. (cs)

Nachtrag vom 19.10. :  Mit Stand von 0 Uhr ist der 7-Tages-Inzidenzwert im Rhein-Sieg-Kreis spürbar auf 30,6 abgesunken, so daß er nun wieder unter der 35er-Marke liegt. Bonn wird dagegen mit einem Wert von 55,5 als "Risikogebiet" ausgewiesen, weil es den zweiten Schwellenwert von 50 überstiegen hat.


16.10.2020 - Stadtverwaltung, Gesundheit:

Besuche der Stadtverwaltung nur nach Terminvereinbarung

Eine Information der Stadtverwaltung :  Aufgrund der wieder steigenden Corona-Fallzahlen sind persönliche Besuche im Stadthaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Alle Anliegen sind daher telefonisch, postalisch oder per E-Mail zu klären. In begründeten Fällen, in denen eine persönliche Vorsprache unabdingbar ist, ist vorab ein persönlicher Termin telefonisch beziehungsweise per E-Mail abzustimmen. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, zu ihrem Termin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.


16.10.2020 - Gesundheit, Kreisverwaltung:

7-Tages-Inzidenz im Kreis wieder auf unter 35 gesunken

Der im Rhein-Sieg-Kreis am Sonntag (11.10.) erstmals über den für Einschränkungen maßgeblichen Schwellenwert von 35 gestiegene Inzidenzwert von Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen war am Montag weiter auf den bisherigen Höchststand von 42,1 geklettert. Seither ist er rückläufig. Heute liegt er mit 34,8 wieder unter der als "kritisch" bezeichneten Marke. Dagegen hat sich die Zahl der Akutfälle gestern auf 320 im Kreisgebiet erhöht (insgesamt 2.617 seit März). Aktuell befinden sich 2.040 Personen in "häuslicher Absonderung".

Auch in Lohmar sind zwei neue nach Test bestätigte Infektionen zu verzeichnen. Weil ein weiterer Fall als genesen gilt, liegen nun elf Akutfälle vor (am Vortag zehn). Damit hat sich die Gesamtzahl seit Beginn der Pandemie auf 116 erhöht.

Während lange Zeit Nachfragen bei der Kreisverwaltung nach dem Auftreten des Virus in verschiedenen Lebensbereichen (medizinischer Sektor, Pflegeeinrichtungen, Schulen / Kitas, Wirtschaft) mit dem Hinweis, daß "eine Auswertung zu diesen Parametern nicht möglich ist", beantwortet wurde, erfolgte gestern zum zweiten Mal eine genau solche Aufteilung. Demnach gibt es aktuell kreisweit 15 Fälle in Pflege- und Betreuungs-Einrichtungen sowie Kliniken, 13 in Schulen, vier in Kitas, drei im Bereich Gewerbe und sechs in der Kategorie "Sport, Freizeit, Religion und Sonstige". Keiner dieser Fälle betrifft Lohmar. (cs)


15.10.2020 - Veranstaltungen, Vereine, Karneval, Gesundheit:

Sitzungs- und Straßenkarneval 2020/21 fällt in Lohmar aus

Nachdem die Regentschaft des designierten Dreigestirns der 'Drömdöppe' für die Karnevals-Session 2020 / 2021 schon im September auf das darauffolgende Jahr verschoben worden war, steht seit dieser Woche fest, daß ein organisierter Karneval in diesem Herbst und Winter im Stadtgebiet nicht stattfinden wird. Das Corona-Virus "SARS-CoV-2" - im vergangenen Februar über eine Karnevalssitzung in Heinsberg weit gestreut - sorgt nun für das Aus des närrischen Treibens in Lohmar.

Schon Anfang dieses Monats hatte der 'Ortsring Birk' den Karnevalszug und die anschließende Party, am Dienstag die 'Fidelen Birker' ihre geplanten Veranstaltungen zum Schutz der Gesundheit abgesagt. Am Folgetag erklärte auch das 'Vereinskomitee' für seine Mitglieder, zu denen die Karnevals-Vereine aus Lohmar, Donrath und Scheiderhöhe gehören, den Ausfall aller Veranstaltungen des Sitzungs- und Straßenkarnevals für die bevorstehende Session - dazu gehört auch der Rosenmontagszug. (cs)


15.10.2020 - Feuerwehr, Personen:

Großer Führungswechsel bei der Freiwilligen Feuerwehr

Das neue Führungs-Duo Peter Völkerath (vorne) und Sven Ziaja - (Foto : Freiwillige Feuerwehr Lohmar)

Eine Information der Freiwilligen Feuerwehr Lohmar :  Seit dem 29. September hat die Freiwillige Feuerwehr Lohmar ein neues Führungs-Duo. Der Rat der Stadt Lohmar bestimmte Stadtbrandinspektor Peter Völkerath zum neuen Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Lohmar. Neuer stellvertretender Leiter der Feuerwehr ist Brandoberinspektor Sven Ziaja.

Zur Bestellung der neuen Feuerwehrführung hatte Bürgermeister Horst Krybus die Mitglieder der Feuerwehr in diesem Sommer zur Anhörung geladen. Nach erfolgter Anhörung, die wegen der 'COVID-19'-Pandemie unter Beachtung strenger Hygienevorschriften stattfand, unterbreitete der Kreisbrandmeister Dirk Engstenberg dem Rat der Stadt Lohmar den entsprechenden Vorschlag zur Besetzung der beiden Führungsämter. Peter Völkerath löst Stadtbrandinspektor Frank Lindenberg ab, der nach sieben Dienstjahren im März diesen Jahres aus dem Amt des Leiters der Feuerwehr ausgeschieden war.

Auch im Löschzug Lohmar gibt es ein neues Führungsteam. Brandoberinspektor Frederik Müller hat die Führung des Löschzuges Lohmar übernommen. Er löst Brandoberinspektor Wilfried Meng ab, der nach 18 Jahren erfolgreicher Amtsführung entschieden hat, sein Amt an einen Nachfolger zu übergeben. In die Ämter der stellvertretenden Einheitsführer des Löschzuges Lohmar wurden Brandmeister Christopher Wegemann zum 1. stellvertretenden Einheitsführer und Oberbrandmeister Christian Buch zum 2. stellvertretenden Einheitsführer bestellt. Im Zuge dessen wurde auch die Nachbesetzung der Funktion des Stadtjugendfeuerwehrwartes erforderlich.

Neuer Stadtjugendfeuerwehrwart der Freiwilligen Feuerwehr Lohmar ist Brandmeister Jens Krämer. Unterbrandmeister Michael Lindenberg und Oberfeuerwehrfrau Annika Magerkurth stehen weiterhin in der Funktion der stellvertretenden Stadtjugendfeuerwehrwarte.

Ein herzlicher Dank gilt den Mitgliedern, die bisher durch unermüdliche Ausübung ihrer Führungsaufgaben und persönlichen Einsatz die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lohmar bereichert haben. Den neuen Führungskräften wünschen wir für die Zukunft Erfolg und gutes Gelingen im neuen Tätigkeitsfeld.


15.10.2020 - Stadtverwaltung, Politik, Jugend, Schulen:

Rückblick auf das zweite 'Lohmarer Speed-Debating'

Jugendliche im Gespräch mit Bürgermeister Horst Krybus - (Foto : Jürgen Morich)

Eine Information des städtischen Amtes für Jugend und Familie : "Gab es viele Verstöße gegen die Regeln der Corona-Schutzverordnung ?", "Kann man die Bushaltestelle am Schulzentrum vergrößern ?", "Wieso gibt es in Wahlscheid so wenige Treffpunkte für Jugendliche ?" - solche oder ähnliche Fragen, Anregungen und Wünsche konnten Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gemeinsam mit Entscheidungsträgern aus der kommunalen Verwaltung, Politik und anderer öffentlicher Institutionen beim zweiten Lohmarer Speed-Debating diskutieren.

So hatten die Jugendlichen nicht nur Gelegenheit, Positionen auszutauschen und Verständnis für die Gegenseite zu entwickeln, sie konnten darüber hinaus, aktiv an einer kind- und jugendgerechten Gestaltung der Stadt mitwirken. Am zweiten Lohmarer Speed-Debating, am 9. Oktober in der Jabachhalle, haben 24 Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 bis 13 der Gesamtschule und des Gymnasiums teilgenommen.


15.10.2020 - Vereine, Soziales:

500 Euro vom Villa-Handarbeitskreis für die Bürgerstiftung

Karin Lautenschläger (inks) und die fleißigen Damen der Handarbeitsgruppe überreichen Gabriele Willscheid (Mitte) die Spende für wohltätige Zwecke - (Foto : Bürgerstiftung Lohmar)

Eine Information der Bürgerstiftung Lohmar :  500 Euro vom Handarbeitskreis der 'Villa Friedlinde für die Bürgerstiftung Lohmar Geben macht seliger denn Nehmen. Das weiß die Geschäftsführerin der Bürgerstiftung Lohmar nur zu gut. Und das wissen auch die Frauen des Handarbeitskreises der 'Villa Friedlinde'. So kam es gewissermaßen zu einem Rollentausch im Seniorentreffpunkt der Stadt Lohmar.

Statt einen Spendenscheck zu übergeben, durfte Gabriele Willscheid eine großzügige Spende entgegennehmen. Karin Lautenschläger, die Leiterin der Handarbeitsgruppe, und ihre Stellvertreterin Sandra Bach übereichten der Geschäftsführerin einen Umschlag, der es in sich hatte :  500 Euro spendeten die 21 Frauen des Handarbeitskreises der Stiftung.

Die Spende war sozusagen mit flotter Nadel gestrickt. Einmal pro Woche treffen sich die Frauen, um für den Weihnachtsbasar zu stricken, zu sticken und zu nähen. Ob warme Socken, Mützen und Schals oder T-Shirts, die mit filigranen Applikationen zu schicken Tops veredelt werden :  Alles kommt beim traditionellen Weihnachtsbasar auf den Tisch, um dann mit dem Verkaufserlös soziale Einrichtungen zu unterstützen. Mal darf sich die 'Lohmarer Tafel' über einen Zuschuss freuen, mal der ambulante Hospizdienst für Kinder, diesmal die Bürgerstiftung.

"Ganz herzlichen Dank", sagte Gabriele Willscheid und versicherte, dass die Spende bei der Bürgerstiftung in den richtigen Händen sei. Sie hatte auch schon eine Idee, wem das Geld zugutekommen könne. Die Stiftung wolle sich mit der Spende an der Finanzierung von Nachhilfeunterricht für jene Grundschulkinder beteiligen, die während der Corona-Krise keinen adäquaten Online-Unterricht er- hielten, schlicht, weil sich die Eltern ein Laptop nicht leisten konnten. "Diese Kinder dürfen nicht auf der Strecke bleiben", meinte die Geschäftsführerin und stieß bei Karin Lautenschläger und ihrem Team sofort auf breite Zustimmung.

Freilich war und ist auch der Handarbeitskreis von der Corona-Pandemie betroffen. Der Weihnachtsbasar muss in diesem Jahr ausfallen. Gleichwohl wird nach wie vor mit der flotter Nadel gestrickt, in der Hoffnung, als Ersatz einen Frühlingsbasar im März ausrichten zu können. "Bis dahin wird das Sortiment umso größer ausfallen", vermutet Gabriele Willscheid und wünschte viel Spaß bei der Arbeit.

Die Bürgerstiftung Lohmar freut sich über kleine und große Spenden. Viele wünschen sich zu besonderen Gelegenheiten, etwa bei runden Geburtstagen, Ehe- oder Dienstjubiläen und Weihnachtsfeiern im Betrieb, Spenden für die Bürgerstiftung statt der üblichen Geschenke. Die Verwendung des Geldes wird mit den Spenderinnen und Spendern abgestimmt, von der Stiftung gebündelt und häufig auch aufgestockt : "Das sind dann Spenden mit Mehrwert", sagt Gabriele Willscheid. Fragen beantwortet sie gerne unter Telefon 02246 / 9481158.


15.10.2020 - Gesundheit, Recht:

Aktuelle Zahlen und Restriktionen zur Corona-Pandemie

Seit dem letzten hier veröffentlichten Zwischenstand vom Dienstagmorgen haben sich die nach Test bestätigten Infektionsfälle mit dem Corona-Virus "SARS-CoV-2" im Stadtgebiet von Lohmar um vier weitere erhöht (seit März 114), die Zahl der Akutfälle um drei auf nun zehn. Kreisweit stieg die Zahl innerhalb von zwei Tagen um 65 auf gesamt 2.558, die der Akutfälle geringer von 256 auf 271 an, da weitere Genesungen hinzukamen (nun 2.230). Die Anzahl der in Verbindung mit "COVID-19" Verstorbenen erhöhte sich um zwei auf 57. 1.944 Personen befinden sich derzeit in "häuslicher Absonderung", 144 weniger als noch am Montag.

Der für einschränkende Auflagen maßgebliche Inzidenzwert der Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage ist in dieser Woche wieder leicht rückläufig. Er war am Wochenende über die 35er-Marke, am Montag auf 42,1 gestiegen. Dienstag und Mittwoch sank er auf 40,3 ab (aktueller Wert laut 'Robert-Koch-Institut'). Damit liegt er weiterhin über dem Schwellenwert von 35, droht aber nicht unmittelbar über den 50er-Wert zu steigen, womit der Rhein-Sieg-Kreis zum "Risikogebiet" gehören würde.

Nach dem Beschluß der Ministerpräsidenten/-innen vom gestrigen Abend würden beim Überschreiten des Wertes von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz neue Restriktionen für das öffentliche Leben eintreten. Dazu zählen eine Kontaktbeschränkung von maximal zehn Personen auch bei privaten Feiern, zusätzlich eine Sperrstunde für die Gastronomie um 23 Uhr.

Die bereits gültige Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt für diesen (im Kreis noch nicht vorliegenden) Fall weitere Beschränkungen vor :

  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen (bisher zehn) treffen.
  • Die jeweilige Kommune muss die Öffnungszeiten einschränken und den Verkauf alkoholischer Getränke zeitlich beschränken.
  • Bei Veranstaltungen sind maximal 20 Prozent der normalen Zuschauer-Kapazität zulässig, in jedem Fall aber draußen nicht mehr als 500 Zuschauer, in Innenräumen nicht mehr als 250 Zuschauer erlaubt. Außerdem gilt dann die Masken-Pflicht auch am Sitz- oder Stehplatz.
  • An privaten Feiern außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen - es sei denn, die zuständige Behörde lässt auf der Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutz-Konzeptes eine Ausnahme zu.

Die bundesweiten Infektionszahlen sind weiterhin ansteigend. Das 'Robert-Koch-Institut' verzeichnete für den Mittwoch (14.10.) 6.638 Neuinfektionen (Gesamtstand 341.223), im Schnitt der letzten sieben Tage 4.440. Der 7-Tages-R-Wert (Reproduktionszahl) betrug Stand gestern 1,17, das heißt 100 Personen stecken weitere 117 an. Aufgrund des Zeitverzugs bis zur Diagnose (positives Testergebnis) bildet dieser Wert nie den tagesaktuellen Sachstand ab. Der 7-Tage-Inzidenzwert lag gestern republikweit bei 31,5, in Nordrhein-Westfalen bei 41,5. (cs)

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterCorona-Schutzverordnung des Landes NRW, Fassung vom 14.10.2020
(PDF-Datei - mit markierten Neuerungen zum Stand vom 30.09.2020)


15.10.2020 - Kreisverwaltung, Gesundheit:

Einheitlicher Kurs bei Corona-Regelungen im Kreisgebiet

Eine Information der Kreisverwaltung :  Gemeinsam gegen das Corona-Virus - Landrat verständigt sich mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern auf gemeinsamen Kurs :  Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Rhein-Sieg-Kreis weiter über der kritischen Marke von 35. Um konkrete Schutzmaßnahmen zu vereinbaren, hat sich Landrat Sebastian Schuster mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen getroffen.

Die Corona-Lage stellt sich im Kreisgebiet sehr unterschiedlich dar - einige Flächengemeinden registrieren kaum aktuelle Fälle, verschiedene Kommunen aus dem städtischen Bereich hingegen verzeichnen einen deutlichen Anstieg der Infektionen. Der Kurs zur Bekämpfung des Coronavirus soll aber - auch mit Blick auf Gesamtgeschehen - ein gemeinsamer sein.

"Wir haben uns darauf verständigt, die Schutzmaßnahmen, die das MAGS NRW für eine 7-Tages-Inzidenz ab 35 vorsieht, flächendeckend im ganzen Kreisgebiet anzuwenden", erläutert Landrat Sebastian Schuster. "Auch die Städte und Gemeinden, die aktuell niedrige lokale Infektionswerte haben, beteiligen sich an diesem Maßnahmenpaket."

"Ich bin sehr froh, dass wir uns auf diesen gemeinsamen Weg einigen konnten", betont Landrat Sebastian Schuster. "Das zeigt, dass alle Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises entschlossen sind, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen." Wie die Vereinbarung rechtssicher umgesetzt werden kann - ob durch den Rhein-Sieg-Kreis oder die kreisangehörigen Kommunen - wird kurzfristig geprüft.

Zu den Maßnahmen, die der Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zu sogenannten regionalen Anpassungen an das Infektionsgeschehen vorsieht, gehören beim Überschreiten des Wertes von 35 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumen bei Konzerten und Aufführungen, in geschlossen Räumen bei sonstigen Veranstaltungen oder für Zuschauerinnen und Zuschauer von Sportveranstaltungen. Darüber hinaus ist die Teilnehmerzahl bei Festen auf 50 Personen begrenzt und es gilt - mit Ausnahmen - ein generelles Verbot für Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen.

Die Corona-Schutzverordnung NRW sieht ab einem Inzidenz-Schwellenwert von 50 weitere sogenannte regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen vor. Maßgeblich für die Beurteilung ist hier der Inzidenzwert, den das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) ausweist. Die Corona-Schutzverordnung NRW betrachtet Kreise dabei als Ganzes und nicht einzelne kreisangehörige Städte oder Gemeinden im Detail.

Für die Kommunen, die bei Überschreiten der 50er-Marke auf Kreisebene hohe Infektionswerte haben und bei denen sich das Ausbruchsgeschehen außerdem nicht klar abgrenzen lässt, sind weitergehende Maßnahmen erforderlich. Hier wird der Rhein-Sieg-Kreis eine Muster-Allgemeinverfügung bereitstellen, die zum Beispiel - entsprechend dem Erlass - eine Reduzierung der Gruppengröße im öffentlichen Raum auf fünf Personen vorsieht.

(Anmerkungen der Redaktion :  Eine 7-Tages-Inzidenz von 35 wird in der Verlautbarung als "kritischer Wert" bezeichnet. Es handelt sich bei dem Wert um eine willkürliche Festlegung, ab dem Restriktionen erlassen werden können, um eine Überlastung der Gesundheitsämter bei der Infektions-Rückverfolgung zu vermeiden.)


12.10.2020 - Verkehr, Polizeimeldungen:

Verkehrsunfall mit Verletzten auf der Bundesstraße 484

(Foto : Kreispolizeibehörde)

Eine Information der Kreispolizeibehörde :  Heute um 17.10 Uhr kam es zu einem Unfall mit zwei Verletzten auf der B 484 zwischen der B 56 N und der Anschlußstelle der A 3 in Fahrtrichtung Lohmar. Zum Unfallzeitpunkt befuhr eine 77-jährige Lohmarerin mit ihrem 'Opel Corsa' die B 484 aus Siegburg kommend, in Richtung Lohmar. Vor der Anschlussstelle zur A 3 wollte sie nach rechts auf die Abbiegespur zur A 3 wechseln, wobei sie einen dort bereits fahrenden 'VW Passat' übersah und mit diesem seitlich so unglücklich kollidierte, dass sich der 'Corsa' überschlug und anschließend rechts neben der Fahrbahn, auf dem Dach liegend, zum Stillstand kam.

Die 77-Jährige wurde durch den Unfall schwer, ihre 57-jährige Beifahrerin glücklicherweise nur leicht verletzt. Der 25-jährige 'Passat'-Fahrer, ebenfalls aus Lohmar, blieb unverletzt. Die Verletzten wurden mittels Rettungswagen in die Uni-Klinik nach Bonn gebracht. An beiden PKW entstand erheblicher Sachschaden, der 'Corsa' dürfte sogar einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten haben. Für die Zeit der Unfallaufnahme musste die B 484 in Fahrtrichtung Lohmar für gut eine Stunde gesperrt bleiben, der Verkehr wurde durch die Polizei örtlich umgeleitet.


12.10.2020 - Verkehr:

Verkehrsbehinderungen zwischen Siegburg und Lohmar

Die Bundesstraße 484 zwischen Siegburg und Lohmar ist derzeit (seit 17.30 Uhr) gesperrt. An der Autobahn-Ausfahrt "Lohmar" aus Richtung Köln und auf der Schnellstraße B 56 N bestehen Rückstauungen. Die Dauer der Behinderung kann derzeit nicht abgeschätzt werden. (cs)


12.10.2020 - Gesundheit:

Nun sieben bestätigte 'COVID 19'-Akutfälle im Stadtgebiet

Die bundes- und europaweit steigenden Fallzahlen bezüglich der Infektionen mit dem "SARS-CoV-2"-Virus machen auch vor den vier Kommunen des Bergischen Rhein-Sieg-Kreises nicht halt, wenn das Gebiet auch deutlich unter dem Status im Umland liegt. Nach mehrfachem Anstieg in der Vorwoche blieb die Zahl der Akutfälle in Lohmar über das Wochenende konstant bei sieben (seit März insgesamt 110), in den vier Kommunen zusammen sind es aktuell 17.

Kreisweit erhöhten sich die nach Test bestätigten Akutfälle in den letzten drei Tagen von 213 auf 256 (seit März 2.493). Leicht zurückgegangen ist dagegen die Anzahl der "in häuslicher Absonderung" befindlichen Betroffenen sowie deren Kontaktpersonen, es sind nun 2.088 von gut 600.000 Bewohnern des Kreises. Der für Einschränkungen maßgebliche Inzidenzwert (neue Akutfälle in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) beträgt nun 35,8 und liegt damit etwa in gleicher Höhe wie in den Nachbarkreisen Rhein-Berg (32,1) und Oberberg (33,1), aber auch dem Schnitt in Nordrhein-Westfalen (36,8). Bundesweit stieg der Wert heute auf 27,5. (cs)


12.10.2020 - Polizeimeldungen:

Falsche Polizisten am Telefon, skrupellose Vorgehensweise

Am vergangenen Mittwoch (07.10.) warnten wir an dieser Stelle nach tagesaktuellen Vorfällen in Lohmar vor der bekannten Betrugsmasche von Anrufen durch vermeintliche Polizeibeamte. Am Folgetag war eine solche Vorgehensweise im Stadtgebiet für die Betrüger leider erfolgreich :

Eine Information der Kreispolizeibehörde :  Eine wahre Tortur musste eine 80-jährige Lohmarerin seit Donnerstagabend (08.10.) ertragen. Gegen 22 Uhr klingelte ihr Telefon und ein Anrufer gab sich als Kriminal-Oberkommissar Krüger aus Siegburg aus. Dieser schilderte die von den Telefonbetrügern gerne gewählte Geschichte der in der Nähe festgenommenen Einbrecher, die eine Liste mit potentiellen Einbruchszielen dabei hätten, auf der auch die Angerufene stünde.

In diesem Fall waren die Täter jedoch noch perfider vorbereitet und nannten persönliche Daten der Angerufenen wie zum Beispiel die Bankverbindung sowie örtliche Gegebenheiten, die ihre erfundene Geschichte noch bedrohlicher wirken ließ. Wie die Täter an diese Angaben gelangten ist unbekannt, teilweise sind sie in öffentlichen Quellen nachlesbar.

Der falsche Polizist erteilte ihr Sicherheits-Ratschläge wie das Versperren von Fenster und Türen und ließ die alleinstehende Frau in ihrer Angst zurück. Forderungen stellte er zunächst nicht. Trotzdem rief der Unbekannte noch mehrfach am späten Abend an und hielt den psychischen Druck auf die Frau aufrecht.

Am nächsten Morgen (09.10.) rief dann der Betrüger erneut an und suggerierte der 80-Jährigen, dass die Gefahr noch größer sei als zunächst angenommen, die mutmaßlichen Täter hätten vermutlich Zugriff auf das Bankschließfach der Lohmarerin. Daraufhin suchte die Geschädigte ihre Hausbank auf und räumte ihr Bankschließfach leer.

Am Freitagabend folgte dann wieder ein Anruf. Diesmal trieb der Täter seine Lügengeschichte auf die Spitze. Er schilderte, dass es eine konkrete Gefahr für die 80-Jährige gäbe, weil sich Täter in unmittelbarer Nähe zu ihrer Wohnung aufhielten. Es wäre ein Beamter aus Lohmar auf dem Weg zu ihr, der ihre Wertgegenstände in Verwahrung nimmt und sie in ein sicheres Hotel nach Siegburg brächte.

Tatsächlich klingelte kurze Zeit später ein 30 bis 40 Jahre alter Mann, der in einer polizeiähnlichen Uniform gekleidet war. Auf seinem dunklen Pullover war die Aufschrift Polizei zu lesen. Er nahm die Business-Tasche der Geschädigten mit Schmuck, Münzen und zwei Gemälden im Wert von mehr als 10.000 Euro entgegen und trug der 80-Jährigen sogar noch ihren gepackten Koffer zum Auto. Dort riet er der Geschädigten zu einem Angehörigen zu fahren, um dort in Sicherheit zu sein. Anschließend ging er zu Fuß in Richtung des Lerchenwegs in Lohmar davon.

Das Opfer suchte einen nahen Angehörigen in Bonn auf und dort flog die Lügengeschichte dann auf. Der Abholer trug neben dem dunklen "Polizei-Pullover" eine dunkle Hose, eine dunkle Kappe und war unbewaffnet. Der dunkelhaarige Tatverdächtige hat eine unauffällige Statur und ist circa 175 cm groß. Alle Beteiligten sprachen dialekt- und akzentfreies Hochdeutsch. Im Telefon-Display der Geschädigten erschien bei den Anrufen die vorgetäuschte Telefon-Nummer der Polizeiwache Siegburg.

Wer hat in der Zeit von Donnerstag (08.10.), 22 Uhr, bis Freitag (09.10.), 21.30 Uhr, verdächtige Personen oder Fahrzeug im Lerchenweg in Lohmar beobachtet ?  Hinweise an die Polizei unter der Rufnummer 02241 / 5413121.

Die Polizei rät :

  • Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus, lassen Sie sich den Namen nennen und wählen Sie selbst die 110. Schildern Sie der Polizei den Sachverhalt.
  • Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten.
  • Öffnen Sie unbekannten Personen niemals die Tür oder ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu.
  • Übergeben Sie unbekannten Personen NIEMALS Geld oder Wertsachen, auch nicht Boten oder angeblichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Geldinstituten.
  • Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige.

Bei Fragen helfen Ihnen die im Opferschutz besonders geschulten Beamtinnen und Beamten Ihrer örtlichen Polizei gerne (Telefon 02241 / 5414777) !


12.10.2020 - Vereine, Veranstaltungen, Sport, Jugend:

'Zumba-Teens' startet beim Turnverein Donrath

Eine Information des Turnverein Donrath :  Ab Samstag, den 31. Oktober bietet der Turnverein Donrath "Zumba-Teens" für Kinder ab 13 Jahren unter der Leitung von Enza Ludwig an. Von 14 bis 15 Uhr wird es in der Turnhalle der 'Aggertalschule' in Donrath sportlich turbulent. Wenn Du also 13 Jahre oder älter bist, Dich nun angesprochen fühlst und Zumba gerne mal ausprobieren möchtest, bist Du bei uns herzlich willkommen - wir freuen uns auf Dich !  Du hast noch Fragen ?  Weitere Infos gibt es bei Enza Maria Ludwig unter Telefon 0157 / 73470363.


11.10.2020 - Veranstaltungen, Kulturelles, Vereine:

'Quintessenz' gibt zwei Konzerte mit dem Titel 'Farbwechsel'

Flötenensemble 'Quintessenz' - (Pressefoto)

Eine Information des 'Förderkreis für Musik in der Kirche Honrath' :  Das bekannte Leipziger Querflöten-Ensemble 'Quintessenz' gibt in der Reihe der "Honrather Konzerte" am Sonntag, 25. Oktober, zwei Konzert-Aufführungen um 16 Uhr und um 18 Uhr. Da sicherheits- und hygienebedingt derzeit die Zuhörer-Kapazität in der evangelischen Kirche in Honrath reduziert ist, spielt das Ensemble dankenswerter Weise das Konzert zweimal.

Unter dem Titel Farbwechsel entführt uns 'Quintessenz' musikalisch in die aktuell goldene und auch farbenfrohe Zeit des Herbstes, illustriert durch die ganze Farbpalette der Flötenfamilie. Lassen Sie sich verzaubern mit Werken von Julius Roentgen, Ludwig van Beethoven, Modest Mussorgsky, Francis Poulenc und anderen. Ein temperamentvolles, hochkarätiges Konzert erwartet Sie.

Vorbestellungen für die Konzerte in der Honrather Kirche am Peter-Lemmer-Weg sind per e-mail unter  kontakt@musik-honrath.de  oder telefonisch unter 02206 / 7201. Der Eintrittspreis beträt 18 Euro, für Jugendliche und Studenten 10 Euro.


09.10.2020 - Polizeimeldungen, Verkehr:

Dunkle Jahreszeit ist für Fußgänger besonders gefährlich

Eine Information der Polizeibehörde Oberbergischer Kreis :  Gerade in diesen Tagen mit dem typischen "Schmuddelwetter" wird es wieder deutlich, wie schwierig es mitunter für Autofahrer ist, Fußgänger rechtzeitig zu erkennen. Regen, der die Sicht durch die Windschutzscheibe einschränkt, Dunkelheit oder sich auf der nassen Straße spiegelndes Scheinwerferlicht sind alles Faktoren, die die Sicht auf dunkel gekleidete Fußgänger stark beeinträchtigen.

Mit heller oder am besten reflektierender Kleidung können Fußgänger die Gefahr übersehen zu werden deutlich mindern. Doch der Blick auf die allmorgendlichen zur Schule pendelnden Schülerscharen oder auch die meisten Erwachsenen zeigt leider ein ganz anderes Bild!

Das hat Folgen :  In der dunklen Jahreszeit verunglücken deutlich mehr Fußgänger als in den Sommermonaten und die Schwere der Verletzungen nimmt zu, weil motorisierten Verkehrsteilnehmern deutlich weniger Reaktionszeit übrig bleibt, um einen drohenden Unfall zu verhindern. So benötigt ein Autofahrer im Normalfall etwa 40 Meter, um von 50 km/h bis zum Stillstand abzubremsen. Selbst bei einer Gefahrenbremsung, bei der das ABS-System die maximale Verzögerung erzielt, beträgt die Strecke immer noch etwa 30 Meter.

Für Autofahrer, die plötzlich einen Fußgänger im Scheinwerferlicht erkennen, reicht dieser Anhalteweg aber nicht mehr aus. Ein dunkel gekleideter Fußgänger wird bei optimalen Wetterbedingungen erst ab einer Entfernung von 25 Metern erkannt - bei Regen oftmals noch später.

Fußgänger, die reflektierende Materialien tragen, sind daher deutlich sicherer unterwegs. Die Sichtbarkeit vergrößert sich um ein Vielfaches auf etwa 160 Meter !  Optimal geeignet sind reflektierende Jacken oder Warnwesten, aber auch Armbänder, Aufnäher, Aufkleber oder Anhänger sind gut geeignet, um als Fußgänger frühzeitig bemerkt zu werden.

Neben der Kleidung hat auch die Wahl der Örtlichkeit beim Überqueren der Straße einen großen Einfluss auf das Unfallrisiko. Kurven, dunkle und unübersichtliche Stellen sind denkbar ungeeignet !  Ebenso wird der zwischen oder hinter geparkten Autos querende Fußgänger oft zu spät oder gar nicht von motorisierten Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Zebrastreifen, Ampeln und andere Überquerungshilfen sind deutlich sicherer, auch wenn sie einen kleinen Umweg bedeuten. Denn hier rechnet ein Fahrer mit Fußgängern.



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